Abgabe auf Einwegkunststoffe CDU-Wirtschaftsflügel kritisiert Einweg-Abgabe

Berlin · Die Bundesregierung hat Anfang November Einwegkunststofffondsgesetz beschlossen. Danach müssen Hersteller von Produkten aus Einwegplastik ab 2025 sich an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen. Laut Gesetz zahlen die Hersteller eine jährliche Sonderabgabe in einen zentralen Fonds ein. Daran gibt es nun Kritik.

ARCHIV - 04.07.2015, Sachsen, Dresden: Viele Einwegflaschen liegen auf einem Haufen.  Die vielen Verpackungen ergeben zusammen einen großen Berg. Besser wäre es Verpackungen nicht nur einmal, sondern mehrfach zu nutzen, meinen Fachleute. Foto: Sebastian Kahnert/zb/dpa - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Nachrichten für Kinder +++ dpa-Nachrichten für Kinder +++

ARCHIV - 04.07.2015, Sachsen, Dresden: Viele Einwegflaschen liegen auf einem Haufen. Die vielen Verpackungen ergeben zusammen einen großen Berg. Besser wäre es Verpackungen nicht nur einmal, sondern mehrfach zu nutzen, meinen Fachleute. Foto: Sebastian Kahnert/zb/dpa - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Nachrichten für Kinder +++ dpa-Nachrichten für Kinder +++

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Der Wirtschaftsflügel der CDU wendet sich gegen die Einführung des ab 2025 geplanten Einwegkunststofffonds. „Die Bekämpfung der Verwahrlosung durch Littering ist vor allem eine kommunale Aufgabe. Es kann nicht sein, dass Verwaltungsversagen addiert mit mangelnder Erziehung in Familien und Schulen verlagert wird“, sagte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU, unserer Redaktion. Hersteller hätten keinerlei Einfluss auf die Entsorgung ihrer Verpackungen durch die Verbraucher, moniert Steiger. „Und die Abgabe wird ebenfalls keinerlei positiven Einfluss auf das Verhalten der Verbraucher haben.“

Die Bundesregierung beschloss Anfang November, dass Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sich künftig an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen müssen. Laut Gesetz zahlen die Hersteller eine jährliche Abgabe in einen zentralen Fonds ein, der vom Umweltbundesamt (UBA) verwaltet wird. Die Höhe der Abgabe bemisst sich an der Art und Menge jener Produkte, die sie zuvor auf den Markt gebracht hab

Laut UBA sei etwa für Einwegbecher aus Plastik eine Abgabe von 1,23 Euro pro Kilogramm sinnvoll. Für kunststoffhaltige Filter von Zigaretten veranschlagt das UBA sogar 8,95 Euro pro Kilogramm. Die Einnahmen aus dem Einwegkunststofffonds sollten an die Gemeinden und Städte ausbezahlt werden.

Das UBA stützt sich bei seinem Vorschlag auf EU-Vorschriften. Demnach haben künftig Hersteller von Einwegprodukten die entsprechenden Kosten zu tragen.

Steiger kritisierte auch den Zeitpunkt der Maßnahme: „In Zeiten zweistelliger Inflation sowie massiv gestiegener Energie- und Rohstoffpreise will die Ampelkoalition Betriebe mit neuen, zusätzlichen Abgaben belasten“. So stelle die Rechtsverordnung eine zusätzliche Belastung für Unternehmen dar, die sich negativ auf die dringend benötigte Liquidität auswirken könnte.

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