Parteitag CDU will "Knall von Dresden" verhindern

Berlin (RP). Wenige Tage vor Beginn des CDU-Parteitages in Dresden laufen in der Partei die Bemühungen auf Hochtouren, die Flügelkämpfe zu beenden. "Den Knall von Dresden wird es nicht geben", betonte ein Partei-Stratege. Die Südwest-CDU will über Kündigungsschutz und betriebliche Bündnisse abstimmen lassen - eine Art Antwort auf Jürgen Rüttgers' Drängen auf längere Arbeitslosengeld I für Ältere.

CDA-Chef Karl-Josef Laumann verteidigte den Antrag. Zugleich beklagte er im Gespräch mit unserer Zeitung, wegen der Aufregung um dieses Thema werde ein "zukunftsweisender Vorstoß" zur Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern unterbewertet. "Dieser Antrag kann verdeutlichen, dass die CDU nicht in linke und rechte Flügel gespalten ist. Das ist das Traurige: Wenn ein Antrag konsensual ist, wird er öffentlich kaum beachtet." Der Antrag sei "eine richtig schöne Antwort auf wichtige Fragen der Arbeitswelt, die von der gesamten Partei getragen wird . " Laumann ist auch Sozialminister in NRW. "Wenn man betriebliche Entlohnungssysteme will, dann schreit das nach einer Kapitalbeteiligung", meint Laumann.

Die CDU will eine gesellschaftliche Debatte über Vorteile von Mitarbeiterbeteiligung anstoßen. In dem Antrag wird vorgeschlagen, die steuerliche Behandlung der Mitarbeiterbeteiligung neu zu regeln. Der Vorstoß zielt auch darauf, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Kreditprogramm zur Finanzierung von Firmenübernahmen durch Belegschaften auflegt.

Laumann machte deutlich, dass er die Kritik am Vorstoß einer längeren Zahlung von ALG I an ältere Mitarbeiter für verfehlt ("Blödsinn") hält. Zuletzt hatte Niedersachsens Ministerpräsident Wulff das Drängen aus NRW als linkslastig gerügt. "Hier geht es um Menschen aus der Arbeitnehmerschaft, die sich etwas aufgebaut haben. Das sind bürgerliche Leute", betonte Laumann. Die Wirtschaftspolitiker seien dabei, das Insolvenzrecht so zu ändern, dass Unternehmer größere Freibeträge bekämen für Altersrückstellungen. Auch insofern seien längere Bezugsdauer und höhere Vermögensfreigrenzen beim ALG I "nur folgerichtig".

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