Gegenvorschlag präsentiert CDU-Staatssekretär Krings ist gegen Kinderrechte im Grundgesetz
Berlin · CDU-Innenstaatssekretär Günter Krings hat die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz infrage gestellt.
„Kinder sind bereits heute wie alle Menschen und alle Altersgruppen umfassend im Grundgesetz geschützt“, sagte Krings unserer Redaktion. Wo Kinder in der Praxis nicht ausreichend geschützt oder gefördert würden, liege das mit Sicherheit nicht am Grundgesetz. Krings warnte: „Wer ein zusätzliches umfassendes Grundrecht nur für Kinder einführen will, wird bald auch mit entsprechenden Forderungen für Senioren und andere Gruppen konfrontiert werden.“ Laut Koalitionsvertrag sollen spätestens bis Ende 2019 Vorschläge vorliegen, wie das neue Kindergrundrecht in der Verfassung ausgestaltet werden soll.
Krings präsentierte einen Gegenvorschlag: „Interessant kann aber die Einfügung eines Staatszieles der Kinderförderung im Zusammenhang mit dem Ziel der Generationengerechtigkeit sein.“ Es könne Politik und Verwaltung darauf verpflichten, die Interessen der schon geborenen, aber auch der noch nicht geborenen Kinder stärker bei staatlichen Entscheidungen zu berücksichtigen, betonte Krings, der auch Vorsitzender der NRW-Landesgruppe der CDU im Bundestag ist.
Die am Donnerstag in Weimar beginnende Konferenz der Jugend- und Familienminister hat das Thema auch auf der Tagesordnung.