Nach Kritik an Vorstoß zur Schulpflicht Linnemann weist Begriff „Grundschulverbot“ zurück

Berlin · Der Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann distanziert von dem Begriff „Grundschulverbot“. Er hatte gefordert, für Kinder, die kaum Deutsch sprechen oder verstehen, eine „Vorschulpflicht“ einzuführen. Der Vorstoß wurde massiv kritisiert.

 Carsten Linnemann zu Gats bei „Maybrit Illner“

Carsten Linnemann zu Gats bei „Maybrit Illner“

Foto: dpa

Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann weist den Begriff „Grundschulverbot“ für seinen Vorstoß zurück. Ihm gehe es darum, dass es Konsequenzen haben müsse, wenn Kinder vor der Schule die sogenannten Sprachstandstests nicht bestünden. Wenn dann trotzdem eingeschult würde, hätten weder die Kinder aus deutschsprachigen noch die aus nicht-deutschsprachigen Haushalten etwas davon, sagte Linnemann am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Die dpa hatte in der Überschrift einer Meldung vom Montag den Begriff „Grundschulverbot“ verwendet und dies am Dienstag nachträglich korrigiert.

Der Redaktion der Rheinischen Post hatte Linnemann gesagt: „Um es auf den Punkt zu bringen: Ein Kind, das kaum Deutsch spricht und versteht, hat auf einer Kostenpflichtiger Inhalt Grundschule noch nichts zu suchen.“ Er schlug für betroffene Kinder eine Vorschulpflicht vor. Notfalls müsse eine Einschulung auch zurückgestellt werden, sagte er.

Der dpa sagte er am Dienstag: „Kinder, die kaum Deutsch sprechen, dürfen in der ersten Klasse nicht benachteiligt sein.“ Und weiter: „Deshalb müssen sie vor der Einschulung sprachlich fit gemacht werden. Also brauchen wir verpflichtende Sprachtests im Alter von vier und dann Vorschulpflicht für alle, die schlecht Deutsch sprechen.“

Wie so eine Vorschulpflicht ausgestaltet würde, das sei Ländersache. Das könne ein verpflichtendes letztes Kita-Jahr sein, Förderklassen oder auch eine klassische Vorschule. „Aber wir brauchen eine Debatte über das Thema in Deutschland“, sagte Linnemann. Den meisten Kindern würde ein Jahr Vorschule reichen, um fit für die Grundschule zu werden. „Und wenn es mal nicht reicht, dann sollte man besser die Vorschule noch mal verlängern, als das Kind in der ersten Klasse scheitern zu lassen. Das ist eine Ausweitung der Vorschulpflicht und kein Grundschulverbot.“

(anst/dpa)
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