Sorge vor Frührentnern CDU besteht auf Regelung zu Rente mit 63 - EU prüft Verfahren

Berlin · Mit 61 arbeitslos, mit 63 ohne Abschläge in Rente? Die CDU befürchtet eine Welle von Frührentnern. Und EU-Kommissar Rehn erwartet negative Folgen für die Staatsfinanzen. Es könnte sogar ein Verfahren geben.

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Foto: dpa, Klaus-Dietmar Gabbert

Die CDU will eine drohende Welle von Frührentnern durch die abschlagfreie Rente ab 63 per Gesetzestext ausschließen. "Die Vereinbarung ist eindeutig: Die Rente mit 63 gibt es unter der Voraussetzung von 45 Beitragsjahren, wozu auch maximal fünf Jahre Arbeitslosigkeit zählen dürfen", sagte Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) im Interview. "Aber: Diese Arbeitslosigkeit darf keinesfalls am Ende eines Berufslebens entstehen. Sonst laufen wir in eine Frühverrentungswelle hinein." Die Verhandlungen dazu seien nicht einfach, betonte Kauder. "Aber darauf bestehen wir."

Wegen der vorgesehenen Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit wird befürchtet, dass langjährig Beschäftigte unter Umständen bereits mit 61 Jahren aufhören zu arbeiten. Sie müssten sich nur arbeitslos melden und könnten dann nach zwei Jahren die neue Rentenregelung in Anspruch nehmen.

Die EU-Kommission erwägt sogar, wegen der abschlagfreien Rente mit 63 ein Verfahren gegen Deutschland einzuleiten. "Für das Zurückdrehen der Rentenreform fallen mir keine überzeugenden ökonomischen Argumente ein - vor allem nicht vor dem Hintergrund einer stark alternden Gesellschaft", sagte EU-Wirtschafts- und Währungskommissar Olli Rehn der "Wirtschaftswoche". Auch seien negative Folgen für den Staatshaushalt zu erwarten. Für eine definitive Aussage zu einem Verfahren sei es aber noch zu früh. Konkrete Angaben, worauf sich ein solches Verfahren stützen könnte, machte er nicht.

Auch Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer kritisierte die Rentenpläne der Bundesregierung. "Das ist für mich ein klarer Fall von politischer Realitätsverweigerung", sagte er der "Wirtschaftswoche". Wegen der demografischen Entwicklung sollten alle, die es können, bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. Wer mit 63 ohne Abschlag in Rente gehe, tue dies zulasten aller Beitragszahler.

(dpa)
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