Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts Union will Neuregelung der Sterbehilfe und mehr Palliativmedizin

Augsburg · Ein Verbot geschäftsmäßiger Beihilfe zum Suizid wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Das Urteil will die Union zum Anlass nehmen, Sterbehilfe streng zu regulieren und die Palliativmedizin zu stärken.

 Ein Pfleger hält die Hand einer alten, kranken Frau.

Ein Pfleger hält die Hand einer alten, kranken Frau.

Foto: Oliver Berg

Die Union will nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts einen neuen Anlauf für eine strenge Regulierung der Sterbehilfe unternehmen und die Palliativmedizin stärken. Suizidbeihilfe dürfe nicht zur Normalität werden, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Union, Karin Maag (CDU) der „Augsburger Allgemeinen“. „Das heißt für uns, nachdem Regulierungen der Suizidhilfe grundsätzlich zulässig sind, dass wir uns des Themas nochmals annehmen müssen“, betonte die CDU-Politikerin. Die Union werde nun prüfen, wie sie im engeren Rahmen ihre Ziele verwirklichen könne.

„Das bedeutet im gesundheitspolitischen Bereich vor allem, dass wir die Angebote einer guten palliativen Begleitung noch weiter ausbauen müssen“, betonte Maag. Als positiv wertete sie das Urteil mit Blick auf den Streit, ob das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Einzelfall den Zugang zu Medikamenten für eine Selbsttötung ermöglichen müsse: „Wichtig ist, dass das Bundesverfassungsgericht jedenfalls klargestellt hat, dass es eine Verpflichtung zur Suizidhilfe nicht geben darf“, betonte Maag. „Damit sind auch vermeintlich staatliche Pflichten, wie sie 2017 das Bundesverwaltungsgericht adressiert hat, vom Tisch“, erklärte die CDU-Politikerin.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2017 entschieden, dass Sterbewilligen „in extremen Ausnahmesituationen“ ein Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel nicht verwehrt werden dürfe. Das Bundesgesundheitsministerium wies jedoch das Bundesinstitut an, entsprechende Anträge von Bürgern abzulehnen.

(c-st/kna)
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