Fall Brokstedt Buschmann will Informationsfluss zwischen Behörden verbessern

Berlin · Über den mutmaßlichen Angreifer von Brokstedt lagen bei verschiedenen deutschen Behörden Erkenntnisse vor. Allerdings wusste nicht jeder, der mit ihm zu tun hatte, alles, was er hätte wissen müssen. Das darf nicht mehr passieren, meint der Bundesjustizminister.

 Marco Buschmann (FDP)

Marco Buschmann (FDP)

Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht den Fall des mutmaßlichen Messerangreifers von Brokstedt als Beleg dafür, dass der Informationsfluss zwischen Strafverfolgungsbehörden, Ausländerämtern und dem Flüchtlingsbundesamt verbessert werden muss. Zwar sei vor der Tat ein Verfahren eingeleitet worden, um Ibrahim A. den Schutzstatus zu entziehen, sagte Buschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag). Die rechtlich vorgeschriebene Anhörung des Mannes sei aber offenbar daran gescheitert, dass die zuständige Behörde ihn nicht erreicht habe - selbst dann nicht, als er bereits wegen eines anderen Tatvorwurfs in Untersuchungshaft saß und damit unter Kontrolle der Strafverfolgungsbehörden stand.

„Das kann nicht sein“, kritisierte Buschmann. „Gerade jemandem, der sich mit seiner Gefährlichkeit regelrecht brüstet, darf eine Untersuchungshaft nicht zum Vorteil gereichen. Das ist absurd.“ Sein Ministerium habe den Justizressorts der Länder deshalb einen Vorschlag gemacht, wie Strafverfolgungs- und Ausländerbehörden künftig enger zusammenarbeiten könnten, auch um ähnliche Fälle wie den in Brokstedt zu verhindern.

In dem Brief, den Buschmann am Montagabend an die Länder verschickt hatte, heißt es, die bisherigen Ermittlungen sowie die politische Aufarbeitung dieser Tat hätten Hinweise darauf ergeben, „dass es im Vorfeld der Tat Defizite bei der Zusammenarbeit und dem Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden einerseits und den Ausländer- und Asylbehörden andererseits gegeben haben könnte“. Dies habe möglicherweise dazu geführt, dass aufenthaltsrechtliche Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig ergriffen worden seien.

In dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, die Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen sei zwar bereits zum 1. August 2022 geändert worden, mit dem Ziel, den Informationsfluss zwischen diesen Behörden zu stärken. Der aktuelle Fall zeige aber, dass diese Änderung wohl nicht ausreiche. Künftig sollten die Strafverfolgungsbehörden nach dem Vorschlag von Buschmann die Ausländerbehörden „umgehend darüber informieren, wenn die betroffene Person inhaftiert wird und wo sie inhaftiert wurde sowie wenn die betroffene Person aus der Haft entlassen wird und welche Entlassungsanschrift angegeben wurde“. Der Minister sagte der Funke Mediengruppe: „Die Durchführung von Anhörungen und den gegebenenfalls folgenden Abschiebungen dürfen nicht daran scheitern, dass Ausländerbehörden über diese Umstände nicht informiert sind.“

Ibrahim A. soll am 25. Januar in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg mit einem Messer auf andere Fahrgäste eingestochen haben. Zwei junge Menschen starben, fünf weitere wurden teils schwer verletzt. Knapp eine Woche zuvor war der 33-Jährige aus der U-Haft in Hamburg entlassen worden. Die Behörden in beiden Bundesländern - Hamburg und Schleswig-Holstein - schieben sich in Bezug auf den Umgang mit dem mutmaßlichen Täter gegenseitig die Verantwortung zu.

Der Tatverdächtige soll sich wenige Monate vor seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft mit dem islamistischen Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, verglichen haben. „Es gibt nicht nur einen Anis Amri, es gibt mehrere, ich bin auch einer“, habe er zu Bediensteten gesagt, wie die Justizbehörde am Sonntag mitgeteilt hatte. Die Äußerung vom August 2022 sei in einem sogenannten Wahrnehmungsbogen in der Gefangenenpersonalakte festgehalten worden.

Zudem gehe daraus hervor, dass Ibrahim A. am 6. August 2022 bei der Vorbereitung für die Freistunde auf dem Hof nach Wahrnehmung eines Bediensteten „vor sich hin stammelte“: „Großes Auto, Berlin, das ist die Wahrheit.“ Gegenüber einem weiteren Bediensteten äußerte er den Angaben zufolge auf dem Weg zum Hof zweimal, ob dieser auch „unter die Reifen“ wolle. Amri, ein abgelehnter Asylbewerber aus Tunesien, hatte am 19. Dezember 2016 einen Lastwagen in den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz an der Berliner Gedächtniskirche gesteuert. 13 Menschen wurden getötet.

„Unser Rechtsstaat ist nur dann schlagkräftig, wenn bestehende Regeln konsequent angewandt werden“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katrin Helling-Plahr. „Zu oft weiß aber die rechte Hand nicht, was die linke tut.“

(zim/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort