Verteidigungsministerium gibt Liste heraus Bundeswehr im Inland immer öfter eingesetzt

Berlin (RPO). Der Einsatz der Bundeswehr in Deutschland ist umstritten. Tatsächlich leisten Soldaten im Inland immer öfter Amtshilfe. Mehr als 100 Mal halfen sie in den vergangenen Jahren bei Unglücken, Naturkatstrophen oder privaten Veranstaltungen. Das geht aus einer vom Verteidigungsministerium neu veröffentlichten Liste hervor.

Zu den größten Posten gehörte die Hilfe beim Oderhochwasser 1997 mit knapp 3,3 Millionen Euro und die Bekämpfung der Vogelgrippe in Mecklenburg-Vorpommern im Februar 2006, die mit 1,73 Millionen zu Buche schlug.

Abseits von Großereignissen wie G-8-Gipfel oder Fußball-WM unterstützte die Bundeswehr regelmäßig auch private Veranstaltungen wie den Berlin-Marathon. Dort waren zum Beispiel vergangenes Jahr 322 Soldaten im Einsatz, die Kosten werden mit 21.500 Euro angegeben. Auch die Kieler Woche schlägt jedes Jahr mit einem fünfstelligen Eurobetrag zu Buche. Aufgeführt sind aber auch Unterstützungsleistungen für Weihnachtsmärkte, das Laternenfest Halle, die Weltmeisterschaft der Zweispänner oder den Rotary Club Itzehoe.

Alljährlich im Februar unterstützt die Bundeswehr auch die Münchner Sicherheitskonferenz. Dabei steigerte sich die Zahl der eingesetzten Soldaten von 122 im Jahr 1996 auf über 400 in den letzten Jahren. Die Kosten betrugen rund 500.000 Euro.


Die Linksfraktion hatte im Bundestag eine Anfrage zu den Inlandseinsätzen der Bundeswehr gestellt.
Die innenpolitische Fraktionssprecherin Ulla Jelpke äußerte sich verwundert über die zahlreichen technischen Hilfsleistungen bei privaten Veranstaltungen wie Sportfesten, Weihnachtsmärkten oder auch Behindertentransporten. "Hier stellt sich die Frage, warum nicht das Technische Hilfswerk oder das Rote Kreuz um Hilfe gefragt wurden oder ob dort die nötigen Mittel fehlen", erklärte sie.

Jelpke warnte, solche Einsätze könnten geeignet sein, die Bevölkerung an den Anblick von Soldaten im Straßenbild zu gewöhnen und Akzeptanz für die von Regierungsmitgliedern geforderten weitergehenden Inlandseinsätze der Bundeswehr zu schaffen. "Anstatt die Bundeswehr weiter aufzurüsten, sollte die Regierung mehr Gelder für zivile Hilfs- und Rettungskräfte zur Verfügung stellen", meinte Jelpke.

Die Bundeswehr erklärte, sie selbst überprüfe nicht, ob Amtshilfeersuchen zur Gefahrenvorsorge sachlich notwendig sind. Vielmehr seien "Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Anforderung vom ersuchenden Land zu prüfen", hieß es.

Die Möglichkeit der Amtshilfe der Bundeswehr für die Länder und die Hilfe "bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall" ist durch den Artikel 35 des Grundgesetz geregelt.

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