Beschluss in Karlsruhe Triage-Entscheidung darf nicht zu Lasten der Mediziner gehen

Meinung | Düsseldorf · Das Bundesverfassungsgericht fordert besseren Schutz für Behinderte, wenn es zu Engpässen auf den Intensivstationen kommt. Der Bundestag soll dazu möglichst bald ein Gesetz schaffen. Die Stärkung der Rechte von Behinderten ist ein gutes Signal. Das Gesetzesvorhaben birgt aber Risiken.

 Ein Patient auf einer Corona-Intensivstation (Archiv).

Ein Patient auf einer Corona-Intensivstation (Archiv).

Foto: dpa/Fabian Strauch

Über die Bedeutsamkeit von Leben und den Einsatz hochtechnisierter Medizin wird immer ungeschminkter in Kategorien von Kosten und Effizienz gedacht und gesprochen. Dagegen hat das Bundesverfassungsgericht jetzt ein wichtiges Signal gesetzt, indem es den Bundestag auffordert, möglichst schnell Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen  zu treffen. Und zwar für den Fall, dass wegen Corona zu viele Menschen in den Krankenhäusern gleichzeitig Hilfe benötigen – und Intensivmedzinier eine eigentlich unzumutbare Auswahl treffen müssen. Es geht also nicht um Entscheidungen im Chaos nach Katastrophen, sondern um ein planbares Priorisierungsszenario – das macht die Sache so heikel.