Bundesverfassungsgericht Karlsruhe Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

Karlsruhe · Das Gesetz, das deutschen Sicherheitsbehörden Auskunft über den Inhaber eines Telefonanschlusses oder einer IP-Adresse erlaubt, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als verfassungswidrig erklärt. Internet- und Handynutzer sollen besser geschützt werden.

 Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Archivfoto).

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Archivfoto).

Foto: dpa/Uli Deck

Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die manuelle Bestandsdatenauskunft verletze das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Telekommunikationsgeheimnis der Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen, heißt es darin zur Begründung. Die Eingriffsschwelle sei nicht verhältnismäßig geregelt.

Die Erteilung der Auskunft über Benutzerdaten sei zwar grundsätzlich zulässig, heißt es weiter. Der Gesetzgeber müsse aber nach dem Bild einer Doppeltür sowohl für die Übermittlung der Bestandsdaten durch die Telekommunikationsunternehmen als auch beim Abruf durch die Bundesbehörden jeweils verhältnismäßige Rechtsgrundlagen schaffen. Diese Voraussetzungen erfülle die Regelung im Telekommunikationsgesetz überwiegend nicht.

Bei der manuellen Abfrage können Bundesbehörden, wie das Bundeskriminalamt oder das Bundesamt für Verfassungsschutz, Namen und Vertragsdaten der Kunden bei den Telekommunikationsanbietern erfragen. Die Nutzungsdaten oder Kommunikationsinhalte werden jedoch nicht übermittelt.

(ahar/dpa/Reuters)
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