Entscheidung des Verfassungsgerichtes Die Linke verliert, das Mandat gewinnt

Meinung | Berlin · Um nicht von der großen Koalition in den Rechten als Opposition erdrückt zu werden, wollte sich die Linke Hilfe bei den Verfassungsrichtern holen. Vergeblich. Karlsruhe stärkte stattdessen den einzelnen Abgeordneten. Ein kluges Urteil.

 Die Karlsruher Richter haben entschieden: Die Opposition bekommt nicht mehr Rechte.

Die Karlsruher Richter haben entschieden: Die Opposition bekommt nicht mehr Rechte.

Foto: dpa, ude vfd

Wer mit seiner Lektüre die Leitsätze des höchsten deutschen Gerichtes überspringt und gleich bei der Urteilsbegründung einsteigt, der bekommt erst einmal den Eindruck, als hätte die Linke die Klage gewonnen. Es strotzt hier nur so von "effektiver" und "verfassungsrechtlich geschützter" Oppositionsarbeit, vom "natürlichen Gegenspieler der Regierung", von selbstständigen Kontrollbefugnissen, die nicht vom Wohlwollen der Mehrheit abhängig sein dürfen.

Es fehlt nur der eine Satz, dass deshalb die Verfassung geändert und das Recht auf verfassungsrechtliche Klärung von neuen Gesetzen nicht nur "einem Viertel der Mitglieder des Bundestages" zusteht, sondern jeder "Fraktion".

Ein Ja hätte die Gesetzgebung geändert

So wollte es die Linke. Sie stellt 64 der 630 Abgeordneten, die Grünen 63. Das heißt, dass beide Oppositionsfraktionen nicht einmal zusammen auf dieses Viertel kommen: knapp 21 Prozent — also keine Chance, ein so genanntes Normenkontrollverfahren in Gang zu bringen. Das Grundgesetz schützt die große Koalition vor unbequemer verfassungsgerichtlicher Kontrolle.

Die politische und publizistische Praxis wittert in solchen Konstellationen schnell Demokratieversagen. Die Erwartungen waren deshalb hoch, zumal die Karlsruher Richter bei der Garantie von Minderheitenrechten in der Vergangenheit kein Pardon kannten und selbst einzelnen Abgeordneten klare Rechte bis hin in die Ausschüsse und ans Rednerpult zusicherten, die die Abläufe eher störten.

Ein Ja zum Vorstoß der Linken hätte die Gesetzgebung verändert. Sie wäre nicht mehr auf das Zusammenspiel zwischen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beschränkt geblieben, sondern immer hätte das Bundesverfassungsgericht auch noch seinen Segen dazu geben müssen. Wenn ganze Landesregierungen, ganze Landesparlamente und eben ein Viertel der Mitglieder des Bundestages ein Gesetz für verfassungswidrig halten, kommt Karlsruhe zwar auch jetzt schon ins Spiel. So wie sich jeder Bürger bei jedem Gesetz, das ihn in seinen Grundrechten verletzt, durch die Instanzen bis ganz nach oben klagen kann.

Aber die Normenkontrollverfahren waren mit knapp 180 in sechseinhalb Jahrzehnten auf wirklich bedeutende Streitfälle beschränkt. In einem Bundestag, der ab 2017 womöglich aus sechs Fraktionen besteht, hätte es sich zum Sport entwickeln können, dass am Ende fast jedes Gesetzgebungsprozesses sich schon eine Oppositionsfraktion findet, die erst einmal das Verfassungsgericht einschaltet.

Karlsruhe hält sich an Wortlaut und Geist der Verfassung

Hat Karlsruhe die Linken-Klage also abgewiesen, um sich selbst den Geschäftseingang nicht zu verstopfen? Die Lektüre der Entscheidung bestätigt das nicht. Ganz im Gegenteil macht das Verfassungsgericht genau das, was von ihm erwartet wird: Es hält sich an Wortlaut und Geist der Verfassung. Und die kennt das Wort "Fraktion" aus gutem Grund nur im Zusammenhang mit dem Notparlament, das dann provisorisch die Arbeit aufnimmt, wenn Krieg und Katastrophen den Bundestag daran hindern. Dann sollen sich in diesem Ersatzparlament die Stärkeverhältnisse der Fraktionen in der Besetzung widerspiegeln.

In der praktischen Arbeit umschifft das Grundgesetz dagegen den Begriff "Fraktion". Da gibt es Rechte für mindestens fünf oder mindestens 20 oder mindestens 50 Prozent der Abgeordneten. Es ist genau dieser Wortlaut, aus dem Karlsruhe stets die besondere Bedeutung des freien Mandates herausgelesen und gestärkt hat. Zugleich relativierte es damit auch immer den Gestaltungs- und Bevormundungsanspruch der Fraktionen. Nicht zuletzt schreckt jede Fraktionsführung genau aus diesem Grund davor zurück, den viel zitierten "Fraktionszwang" zu exekutieren. Immer bleibt jedem Abgeordneten die Freiheit, auch gegen die Entscheidung seiner eigenen Fraktion zu stimmen.

Die Botschaft lautet: Ihr seid nicht schutzlos

Insofern bleibt das Verfassungsgericht seiner Linie treu. Es stärkt das Bewusstsein für die Möglichkeiten des einzelnen Abgeordneten — und zugleich die Bildung von Verantwortungsgemeinschaften. Jeder kann umso mehr erreichen, je größer die Gemeinschaft ist, der er sich anschließt. So ist Demokratie. Daher bleibt das "Viertel" in der Verfassung und wird nicht durch ein "Zwanzigstel" ersetzt.

Dass Karlsruhe die Klage der Linken zwar als unbegründet, aber doch als zulässig einstufte, unterstreicht das. Denn damit ist die Botschaft verbunden: Ihr seid nicht schutzlos — wenn Ihr Euch in Euren Rechten verletzt seht, schauen wir uns das auch dann an, wenn Ihr das Mindestquorum für bestimmte Klagen nicht erfüllt. Im Ergebnis aber vermied es Karlsruhe, die Fraktionen zu stärken. Ein kluges Urteil.

(may-)
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