Entscheidung am Bundesverfassungsgericht AfD scheitert mit Klage gegen Merkels Flüchtlingspolitik

Karlsruhe · Die AfD-Fraktion im Bundestag ist mit einer Verfassungsklage gegen die deutsche Flüchtlingspolitik gescheitert. Die Fraktion wollte vor allem die Entscheidung Merkels im September 2015 überprüfen lassen, die Grenzen nicht zu schließen. Die Richter in Karlsruhe sahen darin jedoch keine Verletzung der Rechte der AfD.

 Flüchtlinge in Bayern hinter einem Fahrzeug der Bundespolizei im Oktober 2015.

Flüchtlinge in Bayern hinter einem Fahrzeug der Bundespolizei im Oktober 2015.

Foto: dpa/Armin Weigel

Die Richter des Zweiten Senats verwarfen alle drei Anträge einstimmig als unzulässig. Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. (Az. 2 BvE 1/18)

Die AfD im Bundestag wollte vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen, ob mit Entscheidungen in der Asylpolitik im Jahr 2015 Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Bundestags verletzt wurden. Im Spätsommer 2015 entschied Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), in Ungarn gestrandete Flüchtlinge aufzunehmen, auch wenn die Bundesrepublik nach dem Dublin-Abkommen nicht zuständig war. Merkel schätzte die Lage als humanitäre Notsituation ein. Die AfD ist im Bundestag der größte Gegner dieser Entscheidung.

Laut Mitteilung des Karlsruher Gerichts verlangte die AfD, wesentliche Fragen der Migration vom Parlament in einem „Migrationsverantwortungsgesetz“ zu normieren. Gleichzeitig habe die Antragstellerin aber angegeben, an einer Initiierung solch eines Gesetzes im Bundestag nicht mitwirken zu wollen. „Ihr geht es damit nicht um die Durchsetzung eigener oder dem Deutschen Bundestag zustehender (Beteiligungs-)Rechte, sondern um das Unterbinden eines bestimmten Regierungshandelns“, führt das Bundesverfassungsgericht aus.

Die AfD bestrebe damit die Kontrolle eines bestimmten Verhaltens der Regierung durch das Bundesverfassungsgericht. „Deren Verhalten kann im Organstreitverfahren aber nicht isoliert beanstandet werden“, heißt es zur Begründung der Ablehnung der Klage. Ebenso wenig könne auf diesem Wege die Beachtung von Verfassungsrecht erzwungen werden.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes schrieben wir, Kanzlerin Merkel habe 2015 die Grenzen geöffnet. Richtig ist jedoch, dass Merkel die Grenzen nicht geschlossen hat. Wir haben das im Text präzisiert. Zudem schrieben wir, die Karlsruher Richter hätten keine Verletzung der Grundrechte gesehen. Richtig ist jedoch, dass sie keine Verletzung der Rechte der AfD sahen. Wir haben das ebenfalls korrigiert.

(mlat/epd/dpa)
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