Plakate der Kanzlerkandidaten Wer zuerst kommt, hängt zuerst

Ab an die Laterne. An diesem Wochenende beginnen die Parteien vielerorts mit der Plakatierung ihrer Wahlwerbung. Was ist erlaubt, was nicht? Und wie bewertet ein Experte die Bilder der Kanzlerkandidaten? Fragen und Antworten.

Es ist wieder soweit. Das große Aufhängen kann beginnen. Nachdem die Parteien ihre Wahlplakate konzipiert und vorgestellt haben, sind nun die Mitglieder gefordert: Sortieren, aufkleben, anbringen. Damit die Slogans, die Bilder der Wahlkreisaspiranten, der Kanzler- und Spitzenkandidaten an die Laternen kommen. An diesem Samstag sind es noch 50 Tage bis zur Bundestagswahl am 26. September, fürs Plakatieren fällt jetzt vielerorts der Startschuss. Doch Regeln sind zu beachten. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Welche Plakate sind für die Parteien besonders wichtig?

Die ihrer Spitzenkandidaten. Klaus Harbers, Strategiechef der Berliner Politikagentur „No Drama“, hat sich die Plakate der Kanzlerkandidaten angeschaut. Sein Fazit: „Viel Rot bei der SPD, viel Grün bei den Grünen, Deutschland-Farben bei der CDU – das kennt man.“ Gleichwohl sei gut zu erkennen, „wer seinen Kandidaten als Zugpferd sieht und wer nicht“. So habe die SPD verstanden, dass Olaf Scholz mehr ziehe als die Partei und ihre Themen. „Die Kombination aus Schwarz-Weiß-Fotos und sattem Rot – da schaut man zweimal hin.“ Das Motiv mit CDU-Mann Armin Laschet im Deutschland-Kreis werde allenfalls Sammlern in Erinnerung bleiben. Auch sei der Slogan „Gemeinsam für ein modernes Deutschland“ nicht mehr als ein Platzhalter.  „Und die Grünen haben sich offenbar nicht getraut, Annalena Baerbock allein als Kanzlerkandidatin zu präsentieren“, so Harbers zu unserer Redaktion. Sicherheitshalber werde ihr Co-Parteichef Robert Habeck zur Seite gestellt.

Brauchen die Parteien für das Aufhängen eine Genehmigung?

Auf alle Fälle, nichts geht ohne behördlichen Segen. Bei Wahlplakaten handelt es sich um Werbemittel. Eine „Sondernutzungserlaubnis“ ist also erforderlich, die sich die Parteien bei den örtlichen Behörden, oft dem Ordnungsamt, holen müssen. Die Genehmigung kann allerdings kaum verweigert werden. Wegen der Bedeutung von Wahlen haben die Parteien einen Anspruch auf Erteilung. Es sei denn, die Wahlwerbung führt zu einer Verkehrsgefährdung.

Ab wann darf plakatiert werden?

Die Möglichkeit der Wahlwerbung ergibt sich aus dem Grundgesetz. Für den Beginn gibt es aber keine einheitliche Vorgabe. Auch die Rechtsprechung diverser Verwaltungsgerichte ist unterschiedlich. Etabliert hat sich, dass vielerorts meist ab der siebten Woche vor der Wahl losgelegt werden kann. Eindeutiger ist hingegen, wann die Plakate wieder runter müssen: Spätestens eine Woche nach der Abstimmung. In der Praxis geht es nicht immer so schnell, auch wenn dann ein Bußgeld droht.

Wo kann geworben werden?

Im öffentlichen Raum fast überall. Allerdings darf von den Plakaten keine Gefahr für den Straßenverkehr ausgehen, Schilder dürfen nicht verdeckt werden. An Laternen müssen sie in ausreichender Höhe befestigt sein - meist 2,50 Meter hoch. Verboten ist die Werbung an öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Rathäusern. Hier gilt das Neutralitätsgebot. Und der Umwelt zu liebe, müssen auch Bäume verschont bleiben.

Haben alle Parteien dieselben Chancen?

Grundsätzlich gilt: Wer zuerst kommt, hängt zuerst. Reservierungen sind nicht möglich. Deswegen hängen viele Plakate auch übereinander. Kleineren Parteien wird übrigens analog zu ihrer Größe auch weniger Werbefläche genehmigt. Fünf Prozent in einer Gemeinde müssen es aber mindestens sein. Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts darf eine größere Partei auch nicht mehr als das Vier-bis Fünffache der Flächen bekleben als eine kleine.

Was ist inhaltlich erlaubt?

Die Parteien sind für die Inhalte natürlich selbst verantwortlich. Schaut man sich die Plakate an, könnte man meinen, dass nur wenig erlaubt ist. Denn die Slogans sind meist langweilig. Doch dem ist nicht so. Diskriminierende oder strafbare Äußerungen sind selbstverständlich verboten, pointierte Zuspitzungen aber nicht. Wem ein Plakat übrigens nicht gefällt, darf es nicht einfach abreißen oder beschädigen. Das wäre dann Sachbeschädigung.

Müssen die Parteien für die Werbefläche zahlen?

 Die Wahlplakate der Parteien sind gedruckt. Nun müssen die Mitglieder sie aufhängen. Dabei sind Regeln zu beachten.

Die Wahlplakate der Parteien sind gedruckt. Nun müssen die Mitglieder sie aufhängen. Dabei sind Regeln zu beachten.

Foto: dpa/Friso Gentsch
Das sind die Wahlplakate der Parteien zur Bundestagswahl 2021
17 Bilder

Das sind die Wahlplakate der Parteien zur Bundestagswahl 2021

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Foto: dpa/Friso Gentsch

Durchaus. Es gibt Gemeinden, die eine Gebühr für die zur Verfügung gestellten Flächen verlangen. Das ist rechtlich erlaubt. In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages heißt es, dass jedoch „grundsätzlich eine Ermäßigung der Sondernutzungsgebühr“ vorgenommen werden müsse. Die Wahlwerbung von Parteien unterscheide sich schließlich von kommerzieller Werbung.

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