Tool zur Bundestagswahl Das sind die Fakten zu den Wahl-O-Mat-Thesen

Düsseldorf · Auch bei dieser Bundestagswahl soll der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung den unentschlossenen Wählerinnen und Wählern eine Hilfestellung sein. Doch welche Fakten gibt es für die zahlreichen Thesen zu beachten? Wir liefern den Spickzettel.

Die Fakten zu den Wahl-o-Mat-Fragen
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Foto: dpa/BPB

38 Thesen umfasst der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung für die anstehende Bundestagswahl in diesem Jahr. Ausfüllen können Sie ihn hier. Bei einigen Fragen ist die Ausgangslage klar, der Ist-Zustand bekannt. Doch bei vielen Thesen, denen die Nutzer zustimmen, nicht zustimmen oder neutral bewerten können, herrscht Unklarheit, wie die aktuelle Gemengelage ist. Wir geben Aufklärung und liefern Hintergrundwissen und Faktenchecks für einen Großteil der Thesen. Was hat es mit dem derzeitigen Tempolimit auf Autobahnen auf sich? Wie ist der Stand bei der Windenergie-Förderung und was ist nochmal die Fallpauschale in Krankenhäusern? Die Fakten hinter vielen Wahl-O-Mat-Thesen gibt es hier zum Nachlesen.

Bei der Bundestagswahl vor vier Jahren war der Wahl-O-Mat nach Angaben der Betreiber rund 15,7 Millionen Mal genutzt worden – so oft wie nie zuvor. Seit dem Jahr 2002 kommt das Tool regelmäßig im Vorfeld von Bundestags-, Europa- sowie Landtagswahlen zum Einsatz - mittlerweile auch als App für das Smartphone.

Das Angebot wurde diesmal um zusätzliche Features erweitert. Neu ist etwa das sogenannte Tuning. Dabei kann man schauen, wie sich das Ranking der Parteien ändert, wenn eine einzelne These anders gewichtet oder bewertet wird.

Anders als bei vergangenen Bundestagswahlen können die Nutzer ihre Meinungen diesmal auch auf einen Blick mit sämtlichen Parteien vergleichen und nicht nur mit einer begrenzten Zahl. Damit reagierte die Bundeszentrale auf einen Rechtsstreit vor der Europawahl 2019. Damals musste der Wahl-O-Mat zeitweise abgeschaltet werden, weil die Partei Volt kleinere Parteien dadurch benachteiligt sah, dass die Nutzer maximal acht Parteien für den Thesenabgleich auswählen konnten.

(mja/mar/jd/mün/has/csh/kes/dpa)
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