Fotos Die Wahlversprechen: Wirtschaft und Finanzen
FDP: Steuererhöhungen lehnt die FDP genau wie die Union ab. Heimliche Einbußen durch die sogenannte kalte Progression sollen verhindert werden. Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf das zu versteuernde Jahreseinkommen soll schrittweise abgeschafft werden und nach dem Ende des Solidarpakts 2019 ganz entfallen. Dadurch würden die Steuerzahler um jährlich 14 Milliarden Euro entlastet. Der Grundfreibetrag für Kinder soll schrittweise auf 8354 Euro pro Jahr angehoben werden.
SPD: Der Spitzensteuersatz von derzeit 42 Prozent soll ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 64 000 Euro angehoben werden und ab 100 000 Euro (Verheiratete 200 000 Euro) bei 49 Prozent liegen. Der Steuervorteil beim Ehegattensplitting für neue Ehen wird verringert. Erwartet werden durch die Einkommensteueränderungen Mehreinnahmen von zehn Milliarden Euro pro Jahr. Die Vermögensteuer soll wieder eingeführt, Abgeltungs- und Erbschaftsteuer angehoben werden.
Die Linke: Der Spitzensteuersatz soll ab versteuerten Jahreseinkünften von 65 000 Euro auf 53 Prozent steigen (derzeit 42 Prozent ab 53 000 Euro). Für jeden verdienten Euro bei Einkommen von über einer Million soll wie in Frankreich eine „Millionärssteuer“ von 75 Prozent bezahlt werden. Das Ehegattensplitting soll abgeschafft und durch eine Individualbesteuerung ersetzt werden - ebenso wie die Abgeltungssteuer. Aus der Erbschaftsteuer sollen jährlich sieben Milliarden Euro mehr als bisher eingenommen werden.
Bündnis 90/Die Grüne: Der Spitzensteuersatz soll ab Jahreseinkünften von 60 000 Euro sukzessive angehoben und ab 80 000 Euro 49 Prozent betragen. Der Vorteil des Ehegattensplittings wird auch für bestehende Ehen auf jährlich 1500 Euro begrenzt. Der Grundfreibetrag soll auf 8700 Euro steigen, um Einkommen bis 60 000 Euro zu entlasten. Eine befristete Vermögensabgabe wird zur Schuldentilgung eingesetzt. Die Erbschaftsteuer wird verdoppelt, die Abgeltungssteuer durch Individualbesteuerung der Kapitalerträge ersetzt.
CDU: Steuererhöhungen sind für die Union tabu - zumindest beteuert sie das vor der Wahl. Schleichende Mehrbelastungen der Steuerzahler durch die sogenannte kalte Progression im Einkommensteuertarif sollen verringert werden. Für Kinder soll der gleiche Grundfreibetrag wie für Erwachsene (8354 Euro) gelten. Auch das Kindergeld soll angehoben werden. Kostenpunkt: Bei einer Erhöhung des Kindergeldes um 35 Euro und der Anhebung des Freibetrags fallen jährliche Mindereinnahmen von 7,6 Milliarden Euro an.