Erhebung von Briefwahl-Daten Bundeswahlleiter und Forsa streiten vor Gericht um Sonntagsfrage

Wiesbaden · Der Bundeswahlleiter und das Meinungsforschungsinstitut Forsa ziehen vor Gericht. In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob Daten von Briefwählern für die Erhebung der Sonntagsfrage zur Bundestagswahl verwendet werden dürfen.

 Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2021 mit Stimmzettel und Stimmzettelumschlag liegen auf einem Tisch (Archivfoto).

Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2021 mit Stimmzettel und Stimmzettelumschlag liegen auf einem Tisch (Archivfoto).

Foto: dpa/Sven Hoppe

Das Verfahren werde „zeitnah“ entschieden, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Wiesbaden am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte „Business Insider“ darüber berichtet.

Das Verfahren ist seit dem 7. September anhängig. Streitpunkt ist die Frage, die Umfrageinstitute regelmäßig zufällig ausgesuchten Bürgern stellen: „Wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre, wen würden sie wählen?“. Forsa fragt dabei auch, ob jemand schon per Brief gewählt hat und wenn ja, wen.

Der Bundeswahlleiter hat dem Gericht zufolge das Institut unter Hinweis auf ein Bußgeld gebeten, bis zur Schließung der Wahllokale am 26. September um 18.00 Uhr „keine Umfrageergebnisse zu veröffentlichen, in denen Antworten von Wählern, die bereits ihre Stimme per Briefwahl abgegeben haben, verarbeitet sind“. Er bezieht sich dabei auf Paragraf 32 des Bundeswahlgesetzes, wonach die Veröffentlichung von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe unzulässig ist.

Forsa hingegen ist laut Gericht der Ansicht, dass eine Veröffentlichung der Ergebnisse vor der Wahl nicht gegen Paragraf 32 verstößt. Die Daten würden nur „aggregiert“ mit den übrigen Umfrageergebnissen veröffentlicht, so dass eine Mischung von Antworten von Briefwählern und Wählern erfolgt. Die Angaben der Briefwähler würden nicht gesondert ausgewiesen.

(ahar/dpa)
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