Infos im Überblick So funktioniert die Bundestagswahl 2021

Das deutsche Parlament wird Bundestag genannt. Den Bundestag wählen etwa 60 Millionen wahlberechtigte Bürger alle vier Jahre. Der Bundestag ist das einzige Organ, dessen Vertreter direkt vom Volk gewählt werden. Der Bundestag hat 598 Sitze – ohne Überhang- und Ausgleichsmandate.

Am 26. September 2021 findet die nächste Bundestagswahl statt. Der Bundeswahlleiter gibt den genauen Wahltermin etwa ein dreiviertel Jahr vor der Wahl bekannt.

Bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: Die Erststimme, mit der auf der linken Seite des Stimmzettels der Wahlkreisabgeordnete gewählt wird, und die Zweitstimme, mit der auf der rechten Seite die Landesliste einer Partei angekreuzt wird.

Mit der Erststimme kann der Wähler unmittelbar bestimmen, welcher Direktkandidat seines Wahlkreises ihn im Bundestag vertreten soll. Gewählt ist, wer in seinem Wahlkreis die meisten Erststimmen auf sich vereinigt. 299 Plätze werden auf diese Weise direkt vergeben.

Die Zweitstimme entscheidet dagegen über das Mehrheitsverhältnis der Parteien im Bundestag. Auf dem Stimmzettel sind ihre Landeslisten in der Reihenfolge des Zweitstimmenergebnis aufgeführt, das die jeweilige Partei bei der vorangegangenen Wahl in dem Bundesland erzielt hat.

Zur Bundestagswahl 2021 treten folgende Parteien an: die CDU/CSU (Union), die SPD, die Linke, Bündnis 90/ Die Grünen, die FDP, die Alternative für Deutschland (AfD) sowie zahlreiche kleinere Parteien.

Erst- und Zweitstimme können, müssen aber nicht derselben Partei gegeben werden. Der Wähler kann sich auch darauf beschränken, nur seine Erst- oder seine Zweitstimme abzugeben. Die jeweils nicht abgegebene Stimme wird dann als ungültig gezählt.

Wahlberechtigt ist, wer über 18 Jahre alt ist, im Wählerverzeichnis einer Gemeinde registriert ist und seit drei Monaten in Deutschland mit einem Wohnsitz gemeldet ist. Grundvoraussetzung ist die deutsche Staatsbürgerschaft. Ausländer dürfen nicht an Landtags- oder Bundestagswahlen teilnehmen. Die Gemeinden verschicken eine Wahlbenachrichtigung mit dem Hinweis auf das nächste Wahllokal und die Möglichkeit der Briefwahl.
Wer am Wahltag keine Zeit hat, ins Wahllokal zu gehen, kann vorab die Briefwahl beantragen. Dann werden die Briefwahlunterlagen per Post zugeschickt, und man kann schon vor dem eigentlichen Wahldatum seine Stimme abgeben. Geöffnet und gezählt werden die Stimmen am Wahlabend.

Wenn die Wahllokale schließen, beginnen die ehrenamtlichen Wahlhelfer mit der Auszählung der Stimmen für jeden Wahlkreis. Der Kandidat, der die meisten Stimmen erhält, erhält ein Direktmandat und zieht in den Bundestag ein. Die restlichen Sitze einer Partei werden nach dem Zweitstimmenergebnis durch die Landesliste aufgefüllt. Im Bundestag sind Parteien vertreten, die mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen haben oder in drei Wahlkreisen ein Direktmandat bekommen haben.

Wenn sich herausstellt, dass in einem Bundesland mehr Kandidaten einer Partei ein Direktmandat erhalten haben, als die Partei Zweitstimmen gesammelt hat, bekommen sie trotzdem ihr Mandat. Das nennt man dann Überhangmandat.

Manchmal kann das aber zu einem Ungleichgewicht im Bundestag führen, wenn eine Partei durch die Überhangmandate plötzlich viel mehr Sitze hat, als sie durch die Zweitstimmen eigentlich bekommen hätte. Deswegen gibt es seit 2013 ein neues Wahlgesetz. Jetzt werden die Überhangmandate ausgeglichen, sodass das Mehrheitsverhältnis der Zweitstimmen wiederhergestellt wird. Aus diesem Grund sitzen derzeit 709 Abgeordnete im Bundestag – deutlich mehr als die im Grundgesetz vorgesehenen 598.

Der Bundestag wählt zu Beginn jeder Legislaturperiode den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Seit 2005 ist die CDU-Politikerin Angela Merkel Bundeskanzlerin.
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