Wahlprogramme 2021 Was die Bundestagsparteien beim Thema Steuern planen

Analyse | Berlin · Die Bundestagsparteien haben ihre Wahlprogramme für den Urnengang am 26. September 2021 beschlossen. Bei den Steuern haben Union und FDP die meisten Schnittmengen – ebenso wie SPD und Grüne. Die AfD und die Linke fallen mit einigen Extremforderungen auf.

Die Steuerpläne der CDU/CSU

Die Union verspricht, trotz der immensen Staatsschulden wegen der Corona-Pandemie auf Steuererhöhungen zu verzichten. Überlegungen zur Einführung neuer Substanzsteuern wie der Vermögensteuer oder der Erhöhung der Erbschaftssteuer tritt sie entschieden entgegen. Mit einem „Entfesselungspaket“ für die Wirtschaft kündigt sie eine „wettbewerbsfähige Unternehmensteuer“ an. Gewinne sollen generell nur noch mit maximal 25 Prozent besteuert werden. Der Solidaritätszuschlag soll für alle entfallen, auch für die oberen zehn Prozent der Steuerzahler, die ihn derzeit noch bezahlen. Perspektivisch soll der Grundfreibetrag für Kinder auf die Höhe des Erwachsenen-Freibetrags steigen. Andere konkrete Entlastungen, die sich noch im ersten Entwurf des Programms befanden, wurden gestrichen. So ist von der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags auf 1250 Euro keine Rede mehr. Weggefallen ist auch die Ankündigung, dass der Betrag, ab dem der Spitzensteuersatz von 42 Prozent fällig wird, „spürbar steigen“ soll. Hintergrund: die Haushaltslage ist nach der Corona-Krise angespannt. Das Ehegattensplitting soll aber erhalten bleiben, allerdings soll es für Neu-Ehen die Möglichkeit eines Familien-Realsplittings geben. Die Union will zudem den Ländern ermöglichen, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 Euro pro Erwachsenen plus 100.000 Euro pro Kind beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohnraums zu gewähren.

Die Steuerpläne der SPD

Niedrige und mittlere Einkommen sollen besser gestellt werden, während hohe Einkommen und Vermögen stärker belastet werden. Die seit 1997 ausgesetzte Vermögensteuer wird wieder in Kraft gesetzt, mit einem „einheitlichen Steuersatz von einem Prozent für sehr hohe Vermögen“. Bei der Erbschaftsteuer soll es eine „effektive Mindestbesteuerung“ großer Betriebsvermögen geben. Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro (Verheiratete 500.000 Euro) ist bei der Einkommensteuer ein Aufschlag von drei Prozentpunkten vorgesehen. Die SPD kündigt – wie 2013 – die Abschaffung des Ehegattensplittings für neue Ehen an. Am Solidaritätszuschlag für Spitzeneinkommen hält die SPD fest. Für Unternehmen wird die Steuer-Abzugsfähigkeit von Managergehältern beschränkt. Wer bisher eine Immobilie nach zehn Jahren mit Gewinn verkauft, muss diesen Gewinn derzeit nicht versteuern. Diese Zehn-Jahres-Frist will die SPD abschaffen. Sie will zudem eine Finanztransaktionssteuer einführen.

Die Steuerpläne der Grünen

Um kleine und mittlere Einkommen zu entlasten, soll der Grundfreibetrag stark erhöht werden. Die Grünen wollen den Spitzensteuersatz für Besserverdienende von derzeit 42 auf 45 Prozent ab Jahreseinkommen von 100.000 Euro (Alleinstehende) und 200.000 Euro für Verheiratete anheben. Für Einkommen ab 250.000 Euro (Alleinstehende) und 500.000 Euro soll er auf 48 Prozent steigen. Die derzeitige Reichensteuer liegt bei 45 Prozent und greift ab etwa 265.000 Euro. Für Vermögen oberhalb von zwei Millionen Euro pro Person soll eine Vermögensteuer von jährlich einem Prozent gelten. Die Abgeltungssteuer von 25 Prozent soll abgeschafft und durch die individuelle Einkommensteuer auf Kapitalerträge ersetzt werden. Steuererleichterungen schließen die Grünen im Bundestagswahlkampf unter dem Strich aus – der Staat soll nicht weniger Steuern einnehmen. Mehreinnahmen in Milliardenhöhe erhoffen sich die Grünen durch konsequente Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche.

Die Steuerpläne der FDP

Steuererhöhungen lehnt die FDP kategorisch ab. Ausgenommen davon sind nur globale Internet-Konzerne wie Amazon und Google. Mit Steuerentlastungen soll dagegen das Wirtschaftswachstum angekurbelt werden, um die Folgen der Corona-Pandemie zu überwinden. Dafür will die FDP für weitere Jahre auch höhere Schulden in Kauf nehmen. Der Spitzensteuersatz soll erst ab 90.000 Euro Einkommen greifen, der Soli komplett abgeschafft werden. Das Finanzamt soll zur Vereinfachung vorausgefüllte Steuererklärungen erstellen, die Doppelbesteuerung von Renten soll entfallen. Die FDP will den Steuerfreibetrag deutlich anheben und eine Spekulationsfrist einführen. Die Liberalen wollen die Gewerbesteuer abschaffen, aber auch die Schaumwein-, Bier- und Kaffeesteuer. Im Programm fordert die FDP ein „grundlegendes Umdenken in der Steuerpolitik“ und eine „spürbare Entlastung der Bürgerinnen und Bürger“. In der Partei wird allerdings ausdrücklich unterschieden zwischen der kompromisslosen Ablehnung höherer Steuern und der Forderung nach Entlastungen, die offenbar nicht zur Bedingung in Koalitionsverhandlungen gemacht werden sollen.

Die Steuerpläne der Linken

Die Linke will Reiche und Superreiche besteuern und dazu wieder die Vermögensteuer einführen – mit einem progressiven Tarif und einem Freibetrag für Privatvermögen von einer Million Euro pro Person (ohne Schulden). Wichtig: Wer mit einer Eigentumswohnung in einer Innenstadt „Papier-Millionär“ sei, werde nicht belastet. Der Eingangssteuersatz der Vermögensteuer startet laut Programm bei einem Prozent und steigt bis zu einem Nettovermögen von 50 Millionen Euro stetig an. Ab 50 Millionen Euro soll der Höchststeuersatz von fünf Prozent greifen. Zur Bewältigung der Corona-Krise soll zudem eine Vermögensabgabe ab Nettovermögen von über zwei Millionen Euro erhoben werden. Für Betriebsvermögen gilt ein Freibetrag von fünf Millionen Euro. Wer als Single weniger als 6.500 Euro im Monat brutto verdient, soll bei der Einkommensteuer entlastet werden. Unterhalb von 14.400 Euro Jahreseinkommen soll niemand Steuern zahlen, bislang liegt der Grundfreibetrag bei rund 9700 Euro. Der Spitzensteuersatz soll ab 70.000 Euro pro Jahr greifen (bisher 56.000 Euro). Für Menschen, die mehr verdienen, ziehen die Steuern dagegen gehörig an. Wer über dieser Grenze liegt, soll künftig 53 Prozent an den Staat abgeben, ab einem Einkommen von 260.000 Euro sind 60 Prozent und ab einer Million ganze 75 Prozent fällig. Die Abgeltungssteuer soll abgeschafft und eine Finanztransaktionssteuer eingeführt werden.

Die Steuerpläne der AfD

Eine Familie wirft lange Schatten auf das historische Pflaster in der Innenstadt.

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Foto: dpa/Matthias Hiekel
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Die AfD macht sich nicht die Mühe, ein eigenes Konzept zu entwerfen, sondern schließt sich einem Steuerreformkonzept des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof an, mit dem die Union 2005 in den Wahlkampf gezogen war. Kirchhof wollte damals den progressiven Einkommensteuertarif durch einen dreistufigen Steuersatz ersetzen, alle Ausnahmen abschaffen und dafür den Grundfreibetrag erhöhen. „In Orientierung daran könnten, bei Konzentration auf die beiden großen Steuerarten (Umsatzsteuer und Einkommenssteuer), die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und etliche, nach ihrem Aufkommen betrachtet, weitere kleinere Verbrauchsteuern auf Bundesebene ersatzlos entfallen“, heißt es im Programm. „So zum Beispiel die Energiesteuer, die Schaumweinsteuer und die Kaffeesteuer. Auf Landesebene sollten die Biersteuer und auf der Kommunalebene die Vergnügungssteuer, die Schankerlaubnissteuer, die Jagd- und Fischereisteuer und die Zweitwohnungssteuer entfallen.“ Auch die Grundsteuer sowie Erbschaftssteuer will die AfD streichen. Den Soli will sie wie Union und FDP vollständig abschaffen. Eine Digitalsteuer soll dagegen neu eingeführt werden.

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