Politik-Lexikon Das ABC zur Bundestagswahl 2021
Was wählt man eigentlich mit der Erst- und was mit der Zweitstimme? Und wie ist das mit den Überhangmandaten?
In unserem Bundestagswahl-Lexikon haben wir Infos zu den wichtigsten Begriffen rund um den Urnengang zusammengetragen.
A wie Aktives Wahlrecht:
Das haben deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben. Mit ihren beiden Stimmen entscheiden sie über die Sitzverteilung im Bundestag. Unter bestimmten Bedingungen können auch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland wählen.
B wie Briefwahl:
Jeder Wahlberechtigte, der einen Antrag stellt, darf per Brief abstimmen. Bei der Bundestagswahl 2017 lag der Briefwahlanteil bei 28,6 Prozent, 2013 waren es noch 24,3 Prozent. Für die Bundestagswahl 2021 wird wegen der Corona-Pandemie mit einen Anstieg des Briefwahlanteils gerechnet.
C wie Corona:
Die Pandemie hat natürlich einen Einfluss auf den Ablauf der Bundestagswahl. So geht der Bundeswahlleiter von einem höheren Anteil der Briefwähler aus – und damit mehr Aufwand für die Wahlhelfer. Zudem müssen die Wahllokale auf die Kontakt- und Hygieneregeln angepasst werden. Es braucht große Örtlichkeiten als Wahllokale.
D wie Direktmandat:
Der Wahlkreisabgeordnete wird direkt gewählt. Wer in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, wird Abgeordneter. Siehe "Erststimme".
E wie Erststimme:
Mit ihr wird der Wahlkreisabgeordnete direkt gewählt. Dabei genügt eine relative Mehrheit. Die siegreichen Direktkandidaten werden bei der Sitzverteilung als erste berücksichtigt. Für die Stärke der Parteien ist das Zweitstimmen-Ergebnis ausschlaggebend. Die freien Mandate werden mit der Liste aufgefüllt, die eine Partei vor der Wahl festlegt.
F wie Fünf-Prozent-Hürde:
Sie soll für klare Verhältnisse im Bundestag sorgen. Nur Parteien, die bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, werden bei der Verteilung der Sitze berücksichtigt. Alle anderen gehen leer aus. Bei mindestens drei gewonnenen Direktmandaten ziehen auch Parteien ins Parlament ein, die unter fünf Prozent der Zweitstimmen geblieben sind (Grundmandatsklausel).
G wie Gültigkeit der Wahl:
Wenn der Bundeswahlleiter und seine Länderkollegen festgestellt haben, dass alles nach Recht und Gesetz abgelaufen ist, erklärt der Bundestag die Wahl für gültig. Bei Anfechtungen wegen grober Fehler kann sie ganz oder teilweise annulliert werden. Eine noch so geringe Wahlbeteiligung ist dafür kein Grund. Es gibt schließlich keine Wahlpflicht in Deutschland. Der Einspruch gegen die Gültigkeit ist bis zwei Monate nach der Wahl möglich.
H wie Hochrechnung:
Nach Schließung der Wahllokale gibt sie erste Erkenntnisse über das Wahlergebnis. Dabei werden Daten von ausgewählten Stimmbezirken fortgeschrieben, die zusammen ein repräsentatives Bild ergeben. Die letzten Hochrechnungen weichen in der Regel nur minimal vom Endergebnis ab.
I wie Immunität:
„Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden.“ So ist der Schutz der Parlamentarier im Grundgesetz geregelt. Wenn der Abgeordnete auf frischer Tat ertappt wird, gilt dies allerdings nicht.
J wie Jungwähler:
Die Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen machte bei der Bundestagswahl 2017 15,4 Prozent der Wahlberechtigten aus. Insgesamt gab es rund drei Millionen Erstwähler.
K wie Konstitutierende Sitzung:
Innerhalb von 30 Tagen muss ein neu gewählter Bundestag erstmals zusammentreten. Der älteste anwesende Abgeordnete leitet die Sitzung und die Wahl des Bundestagspräsidenten. Zu Beginn hält der sogenannte Alterspräsident eine kurze Rede.
L wie Legislaturperiode:
Die auch Wahlperiode genannte Amtszeit des Bundestages beginnt mit seiner ersten Zusammenkunft und endet mit der Konstituierung des nachfolgenden Parlaments. Generell dauert sie vier Jahre, es sei denn der Bundestag wird vorzeitig aufgelöst.
M wie Mandat:
Die Abgeordneten des Bundestages verfügen über ein freies Mandat. Sie sind „Vertreter des ganzen Volkes“ und „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“, besagt das Grundgesetz. Dadurch soll die Unabhängigkeit garantiert werden. Gleichwohl gibt es manchmal Druck – vor allem die Erwartung der Fraktionsführung, dass sich ihre Abgeordneten an Vorentscheidungen halten.
N wie Nichtwähler:
Bei der Bundestagswahl 2017 haben sich 23,8 Prozent der 61.688.485 Wahlberechtigten – das sind 14.712.144 Wahlberechtigte – nicht an der Wahl beteiligt. Es gibt keine Wahlpflicht; selbst wenn 99 Prozent der Wahlberechtigten zu Hause blieben, wäre das Ergebnis gültig.
O wie Opposition:
Die nicht an der Regierung beteiligten Parteien bilden das Gegengewicht zur Bundestagsmehrheit. In der aktuellen Legislaturperiode, in Zeiten der Großen Koalition, ist die Opposition jedoch ziemlich geschrumpft. Die AfD ist mit 12,4 Prozent die stärkste Oppositionspartei. Ebenfalls in der Opposition sind die FDP (11,2 Prozent), Die Linke (9,7 Prozent) und die Grünen (9,4 Prozent).
P wie Passives Wahlrecht:
Wer Deutscher und mindestens 18 Jahre alt ist, darf für den Bundestag kandidieren und sich wählen lassen. Wer aber etwa schwere Straftaten begangen hat, verliert dieses Recht.
Q wie Qualifizierte Mehrheit:
Die qualifizierte Mehrheit ist eine, die über die einfache Mehrheit hinausgeht. Sie kommt bei wichtigen Entscheidungen zum Tragen.
Wer Kanzlerin oder Kanzler werden will, braucht zum Beispiel die Unterstützung von 50 Prozent aller gewählten Abgeordneten plus eine Stimme. Angela Merkel wurde nach der Bundestagswahl 2017 mit 364 von 692 abgegebenen Stimmen zur Kanzlerin gewählt. Um das Grundgesetz zu ändern braucht es hingegen einer qualifizierten Zweidrittel-Mehrheit. Für die meisten Beschlüsse genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Abgeordneten.
R wie Reichstag:
Oft verkürzte Bezeichnung für das Gebäude am Platz der Republik in Berlin, in dem der Deutsche Bundestag seit 1999 tagt. Wahrzeichen des Reichstags ist die verglaste begehbare Kuppel über dem Plenarsaal. Im Jahr nach der Wiedervereinigung hatte das Parlament beschlossen, von Bonn nach Berlin umzuziehen.
S wie Sitzverteilung:
Seit 2013 werden die Sitze auf neuer gesetzlicher Grundlage verteilt, die den Wählerwillen besser abbilden soll. Die Direktmandate mit Erststimmen gehen weiterhin an den siegreichen Kandidaten, die Zweitstimmen werden proportional auf die Länder und Parteien verteilt. Durch ein gutes Erststimmenergebnis entstandene Überhangmandate einer Partei werden durch Ausgleichsmandate für andere kompensiert. So könnte das Parlament deutlich größer werden.
T wie TV-Duell:
Die Kanzlerkandidaten treten wenige Wochen vor der Bundestagswahl in einem Fernsehduell gegeneinander an. Die sogenannten Kanzlerduelle gibt es seit 2002. Vor der Bundestagswahl 2017 (Wahltag war der 24. September) fand am 3. September 2017 das 90-minütige Fernsehduell zwischen Angela Merkel (CDU) und Martin Schulz (SPD) statt.
Ü wie Überhangmandat:
Es entsteht, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt als ihr prozentual Sitze nach Zweitstimmen zustehen. Die Folge: Der Bundestag wird über die vorgesehene Anzahl von Mandaten (568) erweitert. Seit 2013 werden die Überhänge durch Ausgleichsmandate neutralisiert.
V wie Verhältniswahl:
Dabei erhält eine Partei so viele Sitze, wie es ihrem Anteil an gültigen Zweitstimmen entspricht. Berechnet wird dies nach einem mathematischen Proporzverfahren. Es werden allerdings nur Parteien berücksichtigt, die über die Fünf-Prozent-Hürde gekommen sind. Das Verhältniswahlsystem wird ergänzt durch die Mehrheitswahl per Erststimme in den Wahlkreisen.
W wie Wahlleiter:
Chefkoordinator der Bundestagswahl ist der Bundeswahlleiter. Er sorgt, zusammen mit Kollegen auf Landes- und Kreisebene, für den reibungslosen Ablauf und klärt auch Fragen im Vorfeld – etwa, ob eine Partei zugelassen wird. Alle vier Jahre tritt er in der Wahlnacht vor die Fernsehkameras und verkündet das vorläufige amtliche Endergebnis. Seine eigentliche Tätigkeit ist die Leitung des Statistischen Bundesamtes. Seit dem 1. November 2017 hat dieses Amt Georg Thiel inne.
Z wie Zweitstimme:
Sie ist eindeutig wichtiger als die Erststimme. Mit der Zweitstimme entscheiden die Wähler über die Zusammensetzung des Bundestages. Während sie mit der Erststimme einen Direktkandidaten wählen, können sie mit der Zweitstimme eine Liste wählen. Im Ergebnis werden dabei Direktmandate und Listenmandate miteinander verrechnet.
Alle aktuellen Infos zur Bundestagswahl 2021 finden Sie hier.