Bundestagswahl 2021 Was man bei der Briefwahl beachten muss

Service | Berlin · Sie wird immer beliebter. Viele Wählerinnen und Wähler gehen nicht mehr ins Wahllokal, sondern nutzen bequem die Briefwahl. In Corona-Zeiten allemal. Worauf muss man achten, was bedeutet das für die Parteien? Fragen und Antworten zur Briefwahl.

 Die Briefwahl wird bei den Bürgern immer beliebter. Das setzt die Parteien unter Druck.

Die Briefwahl wird bei den Bürgern immer beliebter. Das setzt die Parteien unter Druck.

Foto: Bernd Wüstneck / dpa

Ein einheitliches Startdatum für die Briefwahl gibt es nicht. Allein schon deshalb, weil für jeden der 299 Wahlkreise ein eigener Stimmzettel gedruckt wird. Mal geht das schneller, mal nicht. Weil aber der Stichtag für die Erstellung der Wählerverzeichnisse auf den 42. Tag vor der Wahl gesetzlich festgelegt ist, dürften laut Bundeswahlleiter am 16. August die ersten Wahlunterlagen verschickt werden. Fragen und Antworten zur Briefwahl.

Welche Bedeutung hat die Briefwahl für die Bundestagswahl?

Die Experten sind sich einig: Eine ziemlich große. Denn als sicher gilt, dass die Zahl der Briefwähler in diesem Jahr die Rekordmarke von 28,6 Prozent aus dem Jahr 2017 knacken wird. Und zwar deutlich. Weil es bequemer ist, weil die Corona-Pandemie vom Gang ins Wahllokal abhalten dürfte.

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Gibt es Erhebungen dazu?

Ja. Laut einer neuen, repräsentativen Online-Umfrage des Marktforschungsinstituts „OmniQuest“ haben 54 Prozent der Befragten vor, ihre Stimme per Brief abzugeben. 65 Prozent der Unions-Anhänger und 62 Prozent der Grünen-Anhänger planen dies, aber lediglich 38 Prozent potentieller AfD-Wähler. Die AfD steht der Briefwahl skeptisch gegenüber. Dass jeder Zweite zur ihr tendiere, könnten die Parteien nicht ignorieren, so der Chef des Heidelberger Meinungsforschungsinstituts IfZ, Thomas Wind, zu unserer Redaktion. „Ein furioser Wahlkampfendspurt bringt wenig, wenn viele ihr Kreuz schon gemacht haben.“

Wie sehen das die Parteien?

Genauso wie Experte Wind. Auch die Parteistrategen wissen, dass die Bundestagswahl per Brief entschieden werden könnte. Die ganz heiße Phase des Wahlkampfes beginnt deshalb nicht mehr zwei Wochen vor dem Wahltermin am 26. September, sondern halt um den 16. August. Auf den Plakaten wird ja auch schon offensiv um die Briefwahlstimmen geworben.

Wie läuft die Briefwahl konkret ab?

Laut Bundeswahlleiter ist es so: Wählerinnen und Wähler können die Unterlagen in der Gemeinde beantragen, in der sie ihren Erstwohnsitz haben. Dafür müssen sie nicht die Wahlbenachrichtigung abwarten, sondern können direkt vor Ort den Antrag stellen. Bei vielen Kommunen geht das online. Die Unterlagen können auch persönlich abgeholt werden. Wer möchte, kann dann gleich wählen. Wer die Wahlbenachrichtigung abwartet, findet auf der Rückseite einen Vordruck, den man ausgefüllt zurücksendet, um die Papiere zu erhalten. Flattert der Stimmzettel dann ins Haus, bittet der Bundeswahlleiter darum, „persönlich und unbeobachtet“ sein Kreuz zu machen. Anschließend steckt man den Stimmzettel in den blauen Umschlag, klebt ihn zu, unterschreibt die „Versicherung an Eides statt“ auf dem Wahlschein und steckt alles in den roten Umschlag. Den schickt man dann unfrankiert per Post oder gibt ihn direkt bei der angegebenen Stelle ab. Klingt kompliziert, ist es aber nicht.

Kann man auch vom Ausland aus abstimmen?

Ja. Die Briefwahlunterlagen kann man sich auch an eine andere Anschrift, zum Beispiel an den Urlaubsort, senden lassen. Nur: Der Wahlbrief muss dann ausreichend frankiert werden. Schickt man aus dem außereuropäischen Ausland, sollte man die Luftpost nutzen. Denn die Zeit kann knapp werden. Bei Problemen helfen auch Konsulate und Botschaften.

Welche Fristen gibt es?

Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln muss spätestens am Wahltag eintreffen, damit er berücksichtigt wird. Das heißt konkret: bis 18 Uhr. Alternativ können Briefwähler bis dahin die Unterlagen auch in den Hausbriefkasten oder Fristenbriefkasten der jeweiligen Gemeinde einwerfen oder den Bediensteten des Wahlamts übergeben. Im Wahllokal selbst dürfen Wahlbriefe nicht abgegeben werden, da die Briefwahl gesondert ausgezählt wird. Und zwar durch sogenannte Briefwahlvorstände. Die Ergebnisse sind dadurch im vorläufigen Endergebnis enthalten.

Wie steht es ums Wählen in den Flutgebieten?

Alles wird gut, glaubt der Bundeswahlleiter. „Jeder, der wählen will, wird auch wählen können“, so sein Sprecher zu unserer Redaktion. In Nordrhein-Westfalen stelle sich die Situation längst nicht so dramatisch da wie in Rheinland-Pfalz. Aus dem NRW-Innenministerium heißt es, die Deutsche Post gewährleiste in einigen Regionen die Zustellung durch die Einrichtung von Postfächern und Abholungsmöglichkeiten in mobilen Bussen. Briefwahlanträge könnten auch diejenigen stellen, die sich wegen Unbewohnbarkeit ihrer Wohnung derzeit an einem anderen Ort aufhalten. Zum Beispiel online. Rheinland-Pfalz setzt unter anderem darauf, dass sich die Gemeinden bei der Beantragung und Versendung der Briefwahlunterlagen gegenseitig unterstützen.

 Mehr Infos: www.bundeswahlleiter.de

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