Bundestagswahl 2021 Das müssen Sie über die Briefwahl wissen

Berlin · Die Briefwahl wird in Deutschland immer beliebter. Vor allem in der Corona-Pandemie bietet diese kontaktfreie Möglichkeit Vorteile. Das müssen Sie über die Briefwahl wissen.

 Briefwahlunterlagen liegen auf einem Tisch (Symbolfoto).

Briefwahlunterlagen liegen auf einem Tisch (Symbolfoto).

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Wie beantrage ich die Briefwahl?

Wer die Briefwahl zur Bundestagswahl 2021 beantragen möchte, braucht einen Wahlschein. Dieser kann persönlich, schriftlich (per Mail oder Fax, teilweise auch online) bei der Gemeinde des Wohnortes beantragt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, der ausgefüllt zurückgeschickt wird.

Wer den Briefwahl-Antrag für jemand anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich möglich.

Wann bekomme ich meine Wahlbenachrichtigung?

Der Wahlschein und die Briefwahl-Unterlagen werden frühestens sechs Wochen vor der Wahl verschickt. Zuvor müssen eine endgültige Zulassung der Wahlvorschläge sowie der Druck erfolgen.

Welche Unterlagen enthält der Wahlbrief?

Der Wahlbrief beinhaltet einen Wahlschein, einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag (blau) und einen Wahlbriefumschlag (rot), auf dem die Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief gesendet werden muss.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Auf dem Stimmzettel werden die Erst- und Zweitstimme in Form von zwei Kreuzen abgegeben. Was die Erststimme und die Zweitstimme bei der Bundestagswahl bedeuten, erklären wir hier. Anschließend wird der Stimmzettel in den blauen Umschlag gelegt, der daraufhin zugeklebt wird. Auf der „Versicherung an Eides statt“ unten auf dem Wahlschein wird das Datum eingetragen und unterschrieben. Der Wahlschein wird dann mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt. Dieser Umschlag wird zugeklebt und unfrankiert per Post verschickt.

Bis wann muss die Briefwahl beantragt werden?

Der Antrag auf einen Wahlschein sollte so früh wie möglich gestellt werden und ist auch vor dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglich. Spätester Zeitpunkt, um einen Wahlschein zu beantragen, ist der Freitag vor dem Wahltag um 18 Uhr.

Wie wählen Deutsche, die im Ausland leben?

 Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie müssen vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Das Antragsformular finden Sie hier.

(mba)
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