Bundeswahlausschuss weist Beschwerde zurück Berliner NPD steht bei Bundestagswahl nicht auf der Liste

Berlin · Der Bundeswahlausschuss hat endgültig entschieden, dass die Berliner NPD aus formalen Gründen nicht mit einer Landesliste zur Bundestagswahl antreten darf. Damit wies das Gremium die Beschwerde der rechtsextremen Partei gegen eine entsprechende Entscheidung des Landeswahlausschusses zurück.

 Stefan Lux, stellvertretender Vorsitzender der Berliner NPD, bei der Sitzung des Bundeswahlausschusses. Die Partei darf nicht bei der Bundestagswahl antreten.

Stefan Lux, stellvertretender Vorsitzender der Berliner NPD, bei der Sitzung des Bundeswahlausschusses. Die Partei darf nicht bei der Bundestagswahl antreten.

Foto: dpa, car soe

Der Wahlvorschlag der NPD entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen, weil die Fristen für die parteiinterne Kandidatenaufstellung nicht eingehalten worden seien, erklärte Bundeswahlleiter Dieter Sarreither am Donnerstag in Berlin die Entscheidung.

Der NPD-Kreisverband Reinickendorf-Mitte hatte die Delegierten für die Vertreterversammlung, bei der die Landesliste beschlossen wurde, zu früh gewählt. Eigentlich hätte dies frühestens am 23. März 2016 geschehen dürfen — 29 Monate nach der konstituierenden Sitzung des Bundestags. Bei der Reinickendorfer NPD fand diese Wahl aber schon im Februar 2016 statt.

Auch die nordrhein-westfälischen FDP scheiterte mit ihrer Beschwerde vor dem Bundeswahlausschuss. Bei den Freidemokraten war allerdings vom Landeswahlleiter nur ein einzelner Kandidat wegen einer fehlenden Unterschrift von der Landesliste gestrichen worden. Die Argumentation der FDP, sie sei nicht rechtzeitig auf einen behebbaren Mangel hingewiesen worden, fand vor dem Ausschuss keine Mehrheit.

Gegenüber anderen Parteien zeigte sich das Gremium ebenfalls streng:
So müssen die Tierschutzpartei aus Berlin, die Deutsche Mitte aus Sachsen und Demokratie in Bewegung (DiB) aus Rheinland-Pfalz ebenfalls ohne Landesliste in die Bundestagswahl ziehen.

(beaw/dpa)
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