Wahlkreise Parteien dürfen Bundestagskandidaten per Briefwahl küren

Berlin · Der Bundestag stuft die Corona-Pandemie als Naturkatastrophe ein. Für diesen Fall erlaubt das Wahlrecht Alternativen zu der Vorgabe, die Wahlkreiskandidaten und Landeslisten auf Versammlungen festzulegen.

 Briefwahlunterlagen für die Wahl zum neuen Vorsitzenden der CDU.

Briefwahlunterlagen für die Wahl zum neuen Vorsitzenden der CDU.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Die Kandidaten für den Bundestag können in diesem Jahr per Briefwahl gekürt werden. Das Parlament verabschiedete am Donnerstagabend eine Rechtsverordnung, die es zudem ermöglicht, die eigentlich vorgeschriebenen Wahlversammlungen ganz oder teilweise als Videokonferenz abzuhalten. Die Schlussabstimmung soll dann aber schriftlich erfolgen.

Über die Verordnung wurde am Donnerstagabend namentlich abgestimmt. 358 Abgeordnete stimmten dafür, 84 dagegen. 170 Parlamentarier enthielten sich.

Normalerweise werden die Wahlkreiskandidaten und Landeslisten auf Versammlungen festgelegt. Wegen der Corona-Pandemie ist das in diesem Jahr aber gar nicht oder in nur eingeschränkter Weise möglich. Der Bundestag hatte deshalb Mitte Januar mit einem Beschluss die Voraussetzungen für Online-Versammlungen und Briefwahl geschaffen. Das Parlament stellte fest, dass Versammlungen für die Aufstellung der Kandidaten wegen der Pandemie zumindest teilweise unmöglich seien.

Das Bundeswahlgesetz sieht das für den Fall "einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt" vor. Schließlich erarbeitete das Bundesinnenministerium die Rechtsverordnung, die der Bundestag nunmehr beschlossen hat.

(peng/AFP)
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