Tag eins im Wahlausschuss des Bundestags DKP nicht zur Bundestagswahl zugelassen – SSW kann antreten

Berlin · Der Bundeswahlausschuss entscheidet über die Zulassung kleinerer Parteien und Vereinigungen zur Bundestagswahl. Schon am ersten Tag gibt es Überraschungen – auch dank organisatorischer Nachlässigkeiten.

 Der Bundeswahlausschusses sitzt im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages

Der Bundeswahlausschusses sitzt im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages

Foto: dpa/Christoph Soeder

Die DKP darf voraussichtlich nicht an der Bundestagswahl am 26. September teilnehmen. Der Bundeswahlausschuss stellte am Donnerstag fest, dass sie ihre Rechtsstellung als Partei verloren habe. Begründet wurde dies damit, dass die 1968 gegründete kommunistische Partei die vorgeschriebenen Rechenschaftsberichte in den vergangenen sechs Jahren immer verspätet und nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist eingereicht habe. Die Berichte hätten damit nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. „Fristen sind Fristen“, sagte Bundeswahlleiter Georg Thiel.

Anerkannt als Partei und damit zugelassen zur Wahl wurde dagegen der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), die Partei der dänischen Minderheit und der nationalen Friesen. Die bislang nur im Kieler Landtag vertretene Partei macht sich nun Hoffnungen, mit einem Abgeordneten im nächsten Bundestag vertreten zu sein. Möglich wird dies, weil für sie die sonst übliche Fünf-Prozent-Hürde nicht gilt. Dazu sprach der Bundeswahlausschuss dem SSW am Donnerstag einstimmig auch den Rechtsstatus einer Partei einer nationalen Minderheit zu.

Der Bundeswahlausschuss begann am Donnerstag mit einer auf zwei Tage angesetzten Prüfung der Anmeldungen kleiner Parteien und Vereinigungen für die Bundestagswahl. Insgesamt hatten sich 87 solche Gruppierungen beim Bundeswahlleiter gemeldet. Der Bundeswahlausschuss muss prüfen, ob sie als Parteien im Sinne des Parteiengesetzes anerkannt werden können. Gruppierungen, die diese Prüfung bestehen, können an der Bundestagswahl teilnehmen, sofern sie auch die nötige Anzahl von Unterstützer-Unterschriften vorlegen.

Bundeswahlleiter Thiel wies auf die Bedeutung der Transparenz im deutschen Wahlsystem hin. Von der Vorbereitung der Wahl bis zum Auszählen der Stimmen seien alle Schritte öffentlich. Thiel betonte, der Bundeswahlausschuss prüfe lediglich die formalen Voraussetzungen für eine Anerkennung als Partei, aber keine inhaltlichen Fragen.

Auf diese Weise wurde auch die vom Verfassungsschutz als „rechtsextremistische Kleinpartei“ eingestufte Gruppierung „Der III. Weg“ zur Wahl zugelassen. Im Verfassungsschutzbericht 2020 heißt es zu ihr: „Die Partei dient nach wie vor als Auffangbecken für Personen, die der neonazistischen Szene angehören und teilweise auch Mitglieder verbotener Organisationen waren.“

Die DKP reagierte empört auf ihre Nicht-Zulassung. „Was hier versucht wird, das ist ein kaltes Parteiverbot“, erklärte der Vorsitzende Patrik Köbele. „Natürlich werden wir alle Rechtsmittel einlegen.“ Die Aberkennung des Parteistatus wäre der Versuch, die Partei „in den finanziellen Ruin zu treiben“.

(th/dpa)
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