Mutmaßlich illegale Spende Bundestagsverwaltung fordert von AfD 150.000 Euro

Berlin · Die Bundestagsverwaltung fordert von der AfD die Zahlung von 150.000 Euro, weil eine mutmaßlich illegale Spende einer niederländischen Stiftung nicht an die Behörde weiterleitet wurde. Die Spende aus dem Jahr 2018 ging an den Kreisverband, dem Parteichefin Alice Weidel angehört.

 Alice Weidel, Landesvorsitzende der Partei Alternative für Deutschland (AfD), spricht beim Landesparteitag der AfD Baden-Württemberg (Archivfoto).

Alice Weidel, Landesvorsitzende der Partei Alternative für Deutschland (AfD), spricht beim Landesparteitag der AfD Baden-Württemberg (Archivfoto).

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Nach bisherigen Erkenntnissen sei eine Entscheidung gemäß Paragraf 25 Absatz 4 des Parteiengesetzes beabsichtigt, teilte ein Bundestagssprecher am Freitag auf Anfrage mit. Dort ist geregelt, dass „unzulässige Spenden“ von der Partei „unverzüglich, spätestens mit Einreichung des Rechenschaftsberichts für das betreffende Jahr“ an den Bundestag weiterzuleiten sind.

Der Bundestagssprecher teilte weiter mit, dass die Frist zur Stellungnahme der Partei noch nicht abgelaufen sei. Dies sei Anfang August der Fall. Ein AfD-Sprecher teilte auf Anfrage mit, die Partei prüfe gerade,wie sie juristisch vorgehe.

Zuerst hatten die Sender NDR und WDR am Donnerstagabend über das Schreiben der Bundestagsverwaltung an die AfD berichtet.

Es geht um eine Spende vom Februar 2018 in Höhe von 150.000 Euro der niederländischen Stiftung „Stichting Identiteit Europa“ an den AfD-Kreisverband Bodenseekreis, dem die heutige Parteichefin Alice Weidel angehört. Das Geld wurde im Mai 2018 an die Stiftung zurückgezahlt, da der Kreisverband nach eigenen Angaben weder die Spenderidentität noch die Motivation für die Spende feststellen konnte.

Wie NDR und WDR berichteten, ist bislang unbekannt, wer der wahre Geldgeber war. Medienberichte, in denen der Vorsitzende der Stiftung zitiert wurde, hatten im Frühjahr 2018 den Verdacht genährt, dass die Stiftung tatsächlich nicht ihr eigenes Geld an die AfD überwiesen hatte. Die „Stichting Identiteit Europa“ hatte nach eigenen Angaben ihre Arbeit bereits zum 1. Oktober 2018 wieder eingestellt.

Da es sich um eine unzulässige Spende handelte, hätte die AfD das Geld unverzüglich an die Bundestagsverwaltung weiterleiten müssen. Weil die Partei im November 2018 Selbstanzeige wegen der Spende gestellt hatte, wurde sie lediglich zu der Zahlung von 150.000 Euro aufgefordert. Ohne die Selbstanzeige hätte die Bundestagsverwaltung den dreifachen Wert der damaligen Spende einfordern können - was bei anderen Spenden an die AfD bereits der Fall war.

(ahar/AFP)
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