Neue Organspende-Regeln Bundestagsbeschlüsse sollen Zahl der Organspenden erhöhen

Berlin · Die Kliniken sollen künftig finanziell und personell besser für Organspenden ausgestattet werden. Um die Frage, ob künftig jeder Bürger automatisch Organspender ist, solange er nicht widerspricht, ringt der Bundestag noch.

Eine bessere Vergütung und mehr geschultes Personal in den Kliniken sollen künftig dafür sorgen, dass eine Organspende auch tatsächlich vorgenommen wird, wenn sie möglich ist. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Nach zahlreichen Skandalen in der Vergangenheit war die Organspendenbereitschaft in Deutschland gesunken. Nach einer Umfrage der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung stehen die Deutschen inzwischen der Organspende so positiv gegenüber wie noch nie. Dennoch besitzen nur 36 Prozent einen Organspendeausweis. Zudem sind zu viele Kliniken nicht in der Lage, tatsächlich Spenderorgane zu entnehmen, wenn dies möglich wäre. Spahns Gesetz soll Abhilfe schaffen.

Parallel läuft eine Debatte über die Frage, ob künftig jeder Bürger ein potenzieller Organspender ist, solange er nicht widerspricht. Der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, warnt vor der Widerspruchslösung. Dazu soll es im Bundestag eine gesonderte Abstimmung geben, bei der - wie auch bei anderen ethischen Themen - die Fraktionsdisziplin aufgehoben wird.

„Die Widerspruchsregelung setzt darauf, dass der Bürger sich mit der Organspende nicht beschäftigt und schweigt“, sagte Brysch unserer Redaktion. Denn über Sterben und Tod nachzudenken, mache Angst. Die bewusste Entscheidung für die Organspende würde durch eine Widerspruchslösung faktisch abgeschafft. „Aber Schweigen ist nicht Zustimmung. Auch sind Spenden immer etwas Freiwilliges.“ Brysch forderte vielmehr eine stärkere Rolle des Staates bei der Organisation der Organspende: „Will der Staat wirklich etwas für die Schwerstkranken auf der Warteliste tun, hat er selbst Verantwortung zu übernehmen. Das fehlt bisher. Deshalb muss der Bundestag sowohl für die Verteilungsgerechtigkeit als auch für die staatliche Organisation und Kontrolle sorgen.“

(qua)
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