Trotz Urteil Bundestag verweigert Nennung von Lobbyisten-Namen

Berlin · Mit dem begehrten Hausausweis gehen Hunderte Lobbyisten im Bundestag ein und aus. Doch trotz eines Gerichtsurteils bleibt die komplette Liste der begünstigten Interessenverbände vorerst unter Verschluss. Der Bundestag will gegen das Urteil in Berufung gehen.

 Es soll um rund 2000 Hausausweise für Lobbyisten gehen.

Es soll um rund 2000 Hausausweise für Lobbyisten gehen.

Foto: dpa, wk jai

Die Namen der Lobbyverbände mit einem Hausausweis für den Bundestag bleiben vorerst im Dunkeln. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte das Parlament im Juni zwar zur Veröffentlichung der vollständigen Liste verpflichtet, doch der Bundestag legte nun Berufung gegen dieses Urteil ein. Entsprechende Informationen der "Süddeutschen Zeitung" wurden am Donnerstag von verschiedenen Seiten bestätigt. Eine offizielle Stellungnahme des Bundestags gab es zunächst allerdings nicht.

Empört zeigte sich das Internetportal abgeordnetenwatch.de, das gegen die Parlamentsverwaltung vor Gericht gezogen war. "Dass der Bundestag weiterhin geheim halten will, welche Lobbyisten ungehinderten Zugang zu den Abgeordnetenbüros haben, ist ein Skandal", sagte Geschäftsführer Gregor Hackmack. Kritisch äußerten sich auch die Grünen: Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann forderte "mehr Transparenz" und die Einführung eines Lobbyregisters.

SPD-Bundestagsfraktion legt Lobbyisten-Liste offen

Verschiedenen Schätzungen zufolge geht es um 1000 bis 2000 Hausausweise, mit denen die Lobbyisten Zugang zum Bundestag haben. Ein Teil der Interessenverbände ist bereits in einer öffentlichen Liste eingetragen. Aber auch Vertreter von nicht registrierten Verbänden erhalten einen Ausweis, wenn eine Bundestagsfraktion dies befürwortet.

Nach Linken und Grünen hat vor wenigen Tagen auch die SPD-Fraktion freiwillig die Liste der von ihr begünstigten Lobbyisten veröffentlicht. Nur die CDU/CSU-Fraktion möchte vorerst keine Liste herausgeben. Eine Sprecherin sagte, man warte zunächst den Abschluss des Gerichtsverfahrens ab.

Der Bundestag hatte die Herausgabe der Informationen verweigert, weil es um eine parlamentarische Angelegenheit gehe. Das Verwaltungsgericht betonte jedoch in seinem Urteil, bei der Ausgabe von Hausausweisen handele es sich um eine Verwaltungstätigkeit, nicht um parlamentarisches Handeln.

Dass es jetzt ein Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gibt, wurde dem Vernehmen nach mit der Mehrheit von Union und Sozialdemokraten beschlossen. Eine Sprecherin der SPD-Fraktion erklärte, man wünsche sich eine grundsätzliche Klärung der Frage. Aus Transparenzgründen habe man sich trotzdem dazu entschlossen, schon jetzt eine eigene Lobby-Liste zu veröffentlichen. Darauf stehen etwa Unternehmen wie Lufthansa, Telekom oder Rheinmetall.

(lsa/dpa)
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