Bundestag debattiert über Downsyndrom-Bluttest „Total doof, dass ich nicht leben soll“

Berlin · Eine Debatte um Leben und Tod führte der Bundestag über die Frage, ob genetische Bluttest bei Schwangeren Kassenleistung werden sollen. Viele Abgeordnete beschworen das Schicksal der davon betroffenen Menschen mit Downsyndrom. Doch das Debattenformat wurde dem nicht immer gerecht.

An diesem Donnerstag will der Bundestag in die Tiefe gehen. In die Tiefe des Gewissens jedes Abgeordneten. Denn die Volksvertreter sollen auf Bitten des für Kassenleistungen zuständigen Gremiums entscheiden, ob die vorgeburtlichen Bluttests zur Feststellung von möglichen Behinderungen des Ungeborenen künftig von den Kassen bezahlt werden sollen. Dazu sollen so viele Meinungen wie möglich in die erste „Orientierungsdebatte“ einfließen. Ein ehrenwerter Versuch, der aber zu unwürdigen Auswirkungen führt.

Gerade hat die Linken-Politikerin Petra Sitte den Kollegen zugerufen: „Darüber haben wir zu reden“, als Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) ihr den Ton abstellt und sagt: „Aber Sie nicht mehr, weil die drei Minuten um sind.“ Als die Empörung über diesen barschen Ton bei dieser brisanten Thematik wächst, entschuldigt sich Schäuble mit dem Hinweis, er müsse die Verständigung auf drei Minuten pro Redner durchsetzen. Das mache „dem Präsidenten auch keine rechte Freude“. Es bleibt das Geheimnis der Fraktionsführungen, wie sie auf den Gedanken kommen konnten, dass man in 180 Sekunden unter die Oberfläche der ethisch aufwühlenden Thematik kommen und Kollegen von der jeweiligen Position überzeugen kann.

So hat ausgerechnet die Debatte, die gleich von der Eröffnungsrednerin Claudia Schmidtke (CDU) an der unantastbaren Würde des Menschen in Artikel 1 des Grundgesetzes festgemacht wird, immer wieder auch unwürdige Momente. Wenn Redner ihre Gedanken im Schnelldurchlauf in den Saal pressen. Oder wenn sie nach drei Minuten das Mikro ausgeschaltet bekommen, obwohl sie gerade bewegende Szenen schildern.

Gleichwohl bemühen sich die Politiker, dem Ernst des Themas gerecht zu werden und vor allem diejenigen einzubeziehen, um die es hier geht: Um Menschen, die nicht krank, sondern behindert sind, wie der Arzt und SPD-Politiker Karl Lauterbach unterstreicht. Um Frauen und Männer mit Downsyndrom, die die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer besonders herzlich auf der Besuchertribüne des Bundestages willkommen heißt. Es geht auch um die Sprache, die der CDU-Abgeordnete Uwe Schummer „verräterisch“ nennt, wenn gesagt werde, dass ein Kind „an Downsyndrom leiden“ würde. Schummer: „Nein! Es leidet nicht.“ Das Kind mit Trisomie 21 zeichne sich vielmehr aus durch eine „ansteckende Lust am Leben.“

Aber genau dieses Leben hat, wie es etliche Redner betonen, nach den Testbefunden kaum noch Chancen. „90 Prozent der Frauen treiben nach einem Test mit diesem Ergebnis ab“, sagt SPD-Politiker Matthias Bartke. Er hat zuvor die Begegnung in einer Autobahnraststätte geschildert, wo Eltern besonders viel Spaß beim Spielen mit ihrem Kind mit Downsyndrom gehabt hätten. Das Kind habe ein T-Shirt getragen mit der Aufschrift: „Wie schön, dass es mich gibt.“ Bartke hat Probleme mit dem Bluttest, denn er will nicht aktiv dazu beitragen, dass „Leben verhindert“ wird.

Anschaulich macht es der hessische CDU-Politiker Michael Brand, als er im letzten Teil der Debatte die Grüße von Andreas aus Fulda überbringt. Auch der 31-Jährige hat das Downsyndrom und bringt das gesellschaftliche Umfeld auf einen Satz: „Ich find total doof, dass ich eigentlich nicht leben soll.“ Brand sagt voraus, dass die Untersuchung auf Trisomie 21 nur der Anfang sei. Die nächsten Tests stünden bereits vor der Zulassung, bei denen weitere Vorhersagen zum Erbgut des Ungeborenen möglicht würden. Brandt sagt es klagend: „Wie viel Optimierung vertragen wir, wie viel Selektion verträgt der Mensch?“

Markus Kurth von den Grünen greift die Feststellung eines Mediziners auf, der einer Schwangeren nach einem Test sagte, ihr Kind sei „nicht normal, nicht gesund“. Und er dreht die Normen um und versetzt den Arzt auf den Planeten „Trisomia“, auf dem 99 Prozent der Bewohner Trisomie 21 hätten und es dann der Arzt sei, der als „nicht normal, nicht gesund“ gelten würde.

Eine Reihe von Rednern versuchen, den eigentlichen Test von den damit verbundenen Befürchtungen zu trennen. Nüchtern unterscheidet etwa der Mediziner Prof. Axel Gehrke von der AfD zwischen der risikoreichen Fruchtwasseruntersuchung, die bei Risikoschwangerschaften jetzt bereits von den Kassen bezahlt werde, und dem risikoarmen Bluttest, den die werdenden Eltern auf Wunsch bekommen, aber dann selbst bezahlen müssten. Es gehe also im Kern gar nicht um die Befürchtung, es sollten nur noch „Designerbabys“ zur Welt kommen. Dahinter stehe allerdings der auch aus der Politik ausgeübte Druck auf Mütter, sich für Abtreibungen zu entscheiden.

Politiker von SPD, Linken und Grünen weisen das zurück. Keine Frau mache sich diese Entscheidung leicht. Einen anderen Aspekt bringt die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr mit der Schilderung ihrer eigenen Erfahrung ein. Sie habe den Test für 269 Euro machen lassen, weil ihr Ärzte gesagt hatten, sie werde wahrscheinlich keine Kinder haben können, dann gesagt hätten, dass es bei ihrer Schwangerschaft wohl bald zu einem Abort kommen werde, schließlich gesagt hätten, dass die Wahrscheinlichkeit von Fehlbildungen hoch sei – und der Test ihr versichern konnte, was sie dann selbst sah: mit ihrem Kind war alles in Ordnung.

Diese Sichtweise unterstützen etliche Redner: Dass Eltern einfach nur wissen wollten, ob es ihrem Kind gut gehe und sie mit dem Test auch die Chance hätten, sich auf besondere Herausforderungen besser einzustellen. Dann sei es keine ethische, sondern nur soziale Frage, ob sich die Eltern das Wissen ohne Risiko für Mutter und Kind auf eigene Rechnung leisten könnten oder der Bundestag den Weg zu einer Gleichbehandlung von gut und gering Verdienenden frei mache.

Die Bandbreite der Positionen im Parlament bezieht sich nicht nur auf die grundsätzliche Frage pro oder contra Test, nicht nur auf Annahme eines Einstiegs in eine Entscheidung gegen ein Kind mit Behinderung. Sie hat auch viele Nuancen im Detail: Den Test nur für Risikoschwangerschaften als Kassenleistung akzeptieren oder generell? Ihn erst ab der neunten oder zwölften Woche ermöglichen? Ihn mit einer ethischen Beratung verknüpfen oder nicht?

Es zeichnet sich ab, dass der Bundestag bis zum Herbst verschiedene Entwürfe über die Fraktionsgrenzen hinweg vorliegen haben wird und diese dann in einer weiteren Debatte daraufhin abklopfen kann, was das Gewissen der Abgeordneten dazu sagt. Im Plenum ist nach diesem Auftakt der Wunsch groß, dass dann die Gedanken mehr als drei Minuten in die Tiefe gehen dürfen.

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