Union und Linke gegen Ampel-Plan Bundestag soll um 106 Abgeordnete schrumpfen

Berlin · Seit Jahren wird um eine Verkleinerung des Bundestags gerungen. Jetzt hat die Ampel einen Plan, der bei der Opposition aber gar nicht gut ankommt. Die Union meint, er schade der Demokratie. Die Linke sieht sich sogar in ihrer Existenz bedroht.

Blick in das Plenum des Bundestages (Symbolbild).

Blick in das Plenum des Bundestages (Symbolbild).

Foto: dpa/Julian Weber

Die Ampel-Koalition trifft mit ihren Plänen zur Verkleinerung des Bundestags in der Opposition auf massiven Widerstand. CDU/CSU-Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei nennt sie „verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch problematisch“. Sein Amtskollege Jan Korte von der Linksfraktion wirft SPD, Grünen und FDP sogar ein „schäbiges“ Vorgehen gegen politische Gegner vor. „Dieser Vorschlag zielt einzig gegen die linke Opposition, die man versucht mittels des Wahlrechts politisch platt zu machen.“

Am Sonntag war bekanntgeworden, dass sich die Ampel-Fraktionen abschließend auf eine Wahlrechtsreform verständigt haben, die bis Ende der Woche vom Bundestag beschlossen werden soll. Sie sieht eine Verkleinerung des Bundestags von 736 auf dauerhaft 630 Abgeordnete nach der nächsten Wahl 2025 vor, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr. Damit schrumpft das Parlament nicht ganz so stark wie ursprünglich von der Ampel geplant. Ein erster Gesetzentwurf sah noch 598 Sitze vor.

Überhangmandate lassen den Bundestag auf Rekordgröße wachsen

Über die Reform wird seit Jahren diskutiert, weil die Mitgliederzahl des Bundestags zuletzt immer weiter gewachsen ist. Das kostet Geld und wird von Kritikern für unpraktikabel gehalten. Nach der Wahl 2013 gehörten dem Bundestag noch 631 Abgeordnete ab, 2017 dann schon 709. 2021 wuchs das Parlament auf die Rekordgröße von 736 Abgeordneten an.

Der Grund ist das deutsche Wahlsystem mit seinen zwei Stimmen. Mit der ersten kann man in seinem Wahlkreis - davon gibt es 299 - eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten direkt wählen. Aus den Zweitstimmen berechnet sich der Anteil der Sitze, den eine Partei im Bundestag insgesamt bekommt.

Zahl der Wahlkreise bleibt bei 299

Erringt eine Partei über die Zweitstimme weniger Sitze, als sie über die Erststimme Wahlkreise gewinnt, bekommt sie sogenannte Überhangmandate zugesprochen. Die anderen Parteien erhalten dann wiederum Ausgleichsmandate. Das hat zum Wachstum des Parlaments über die Soll-Größe von 598 Abgeordneten hinaus geführt.

Die Überhang- und Ausgleichsmandate sollen nun wegfallen. Der Bundestag wird damit künftig eine gesetzlich festgelegte Größe von 630 Abgeordneten haben. Die Zahl der Wahlkreise bleibt bei 299. Es werden aber nicht wie ursprünglich vorgesehen nur doppelt so viele Mandaten vergeben - also 598 - sondern 32 mehr. Damit soll die Zahl der Abgeordneten, die einen Wahlkreis über die Erststimmen gewinnen und trotzdem nicht in den Bundestag kommen, möglichst klein gehalten werden.

CDU-Politiker Frei: „Das wird zu massiven Akzeptanzproblemen führen“

Es wird diese Fälle aber wohl trotzdem geben. Übersteigt die Zahl der Wahlkreissieger einer Partei die Zahl der Sitze, die ihr nach Zweitstimmen zusteht, gehen die Sieger mit dem geringsten Stimmenanteil leer aus. Und genau darin sieht die Union ein verfassungsrechtliches Problem.

„Insbesondere in hart umkämpften Wahlkreisen in den Städten und in vielen Regionen im Osten wird es künftig keine direkt gewählten Bundestagsabgeordneten mehr geben“, sagte der CDU-Politiker Frei der dpa. „Das wird zu massiven Akzeptanzproblemen führen und der Demokratie in unserem Land schaden.“ Er bedauere es sehr, dass die Ampel keine Wahlrechtsreform im Konsens „mit allen demokratischen Fraktionen des Bundestages“ zustande gebracht habe. Die Union hatte vorgeschlagen, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 270 zu senken, die Überhang- und Ausgleichsmandate aber beizubehalten.

Linke-Politiker Korte: Ampel erfüllt der AfD „einen großen Wunsch“

Die Linke hat mit einem anderen Punkt des Reformplans ein Problem - der für sie sogar eine existenzielle Bedeutung hat. Die Ampel will die sogenannte Grundmandatsklausel streichen, ohne die die Linke heute nicht im Bundestag wäre. Diese Klausel sorgt dafür, dass auch Parteien ins Parlament einziehen können, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten. Sie müssen dafür drei Direktmandate über die Erststimmen gewinnen.

Das schaffte die Linke 2021 und zog mit insgesamt 39 Abgeordneten ins Parlament ein, obwohl sie nur 4,9 Prozent der Zweitstimmen erreicht hatte. Fraktionsgeschäftsführer Korte sieht nun in der Abschaffung der Klausel einen gezielten Angriff auf seine Fraktion. „Mit der Streichung der demokratisch sinnvollen Grundmandatsklausel erfüllen die Ampelparteien der AfD einen großen Wunsch“ - die Verdrängung der Linken aus dem Bundestag, sagte er dpa.

Gut möglich, dass die Wahlrechtsreform am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Zu einer möglichen Klage in Karlsruhe haben sich Linke und Union aber noch nicht geäußert.

(felt/dpa)
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