Reform Bundestag stärkt Rechte der Versicherten
Berlin (RPO). Verbraucher können ab 2008 mit zum Teil deutlich höheren Gewinnen aus ihren Lebensversicherungen rechnen. Diese und andere Stärkungen der Kundenrechte sieht die Reform des Versicherungsrechts vor, die vom Bundestag mehrheitlich verabschiedet wurde.
Versicherungen müssen ihre Kunden außerdem vor Vertragsabschluss künftig viel umfassender beraten, dies dokumentieren und alle relevanten Unterlagen rechtzeitig aushändigen. Gestärkt werden auch die Rechte zur Kündigung eines Vertrages.
Es handele sich "um eine Reform, die lange vorbereitet wurde, eine Reform, die viel diskutiert wurde", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Am Ende habe eine breite Zustimmung bei Bundestag und Bundesrat, bei Verbraucherschützern und auch bei großen Teilen der Versicherungswirtschaft bestanden. Mit Beitragserhöhungen durch die Reform rechne sie nicht. Das Gesetz soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Für Altverträge gilt es ein Jahr später. Das aktuelle Versicherungsrecht stammt aus dem Jahre 1908.
Deutlich höherer Rückkaufswert
Bei Kündigungen sollen Versicherte ihre Prämien nur noch bis zum Zeitpunkt des Vertragsendes zahlen und nicht mehr bis zum Jahresende wie bisher. Die bisherige Klagefrist von sechs Monaten soll entfallen. Ministerin Zypries erhofft sich davon weniger gerichtliche Auseinandersetzungen, weil der zeitliche Druck auf den potenziellen Kläger genommen wird.