Sonderbeitrag von 0,4 Prozent ab 1. Juli 2005 Bundestag regelt Zahnersatz neu

Berlin (rpo). Der Bundestag regelt heute Zahnersatz und Teile der Pflegeversicherung neu. Für Brücken, Kronen und Gebisse wird doch keine Zusatzversicherung zum Pauschalpreis eingeführt. Krankenkassenmitglieder sollen ab 1. Juli 2005 dafür einen Sonderbeitrag von 0,4 Prozent zahlen.

Versicherte, die schon eine private Zahnersatz-Versicherung abgeschlossen haben, bekommen ein Sonderkündigungsrecht. Weiter will das Parlament die Einführung eines Beitragszuschlags für Kinderlose in der Pflegeversicherung beschließen. Danach zahlen Erwachsene ab 23 Jahren ohne Kinder ab 1. Januar 0,25 Prozent mehr.

Ausgenommen sind Ältere, die im Januar schon 65 Jahre oder älter sind, sowie Arbeitslose. Die Grünen dringen zwar weiterhin auf eine umfassendere Reform der Pflegeversicherung, tragen das Gesetz aber mit. Damit setzt Sozialministerin Ulla Schmidt die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um, Eltern spätestens 2005 bei der Pflegeversicherung besser zu stellen als Kinderlose.

Verabschiedet werden soll auch die Organisationsreform der Rentenversicherung. Mit der Zusammenführung der derzeit 26 Rentenkassen unter einem Dach sollen 350 Millionen Euro im Jahr an Verwaltungskosten gespart werden. Für Arbeitnehmer kann das bedeuten, dass ihre Akte ab 2005 nicht mehr bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, sondern bei regionalen Rententrägern geführt wird.

(ap)
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