Parlaments-Ausgaben steigen deutlich Bundestag kostet erstmals mehr als eine Milliarde Euro

Berlin · Der Bundestag wird ein immer teureres Parlament. Der Etatentwurf 2020 sehe erstmals Ausgaben von etwas mehr als einer Milliarde Euro vor, schreibt der Bundesrechnungshof. Damit sind die Kosten innerhalb von vier Jahren um fast ein Drittel gestiegen.

 Symbolfoto: Die Abgeordneten im Plenarsaal des deutschen Bundestags.

Symbolfoto: Die Abgeordneten im Plenarsaal des deutschen Bundestags.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Das geht aus einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags hervor, über den die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Im Vergleich zum Jahr 2016 bedeuten die neuen Kosten einen Anstieg von 31,8 Prozent. Der Bundeshaushalt sei in diesem Zeitraum nur um 14,2 Prozent gewachsen.

Der Bericht vergleicht das jeweils dritte Jahr beider Wahlperioden miteinander. Er führt die überproportionale Kostensteigerung vor allem auf die Vergrößerung des Bundestags nach der Wahl 2017 zurück. FDP und AfD zogen zusätzlich ein. Die Zahl der Abgeordneten stieg von 631 auf 709. Momentan ist der Bundestag so groß wie nie zuvor.

Linksfraktionschef Dietmar Bartsch sagte am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur: „Vielen Menschen fehlt das Verständnis, wenn der Bundestag innerhalb von vier Jahren um ein Drittel teurer wird. Das muss ein Alarmsignal für alle Gegner einer Wahlrechtsreform sein.“ Die Unionsfraktion trage die Hauptverantwortung dafür, wenn der Bundestag immer größer werde und die Kosten weiter stiegen. Sie dürfe eine Wahlrechtsreform nicht länger blockieren.

„Der Bundestag muss sparsamer werden, wenn sich die Berliner Politik nicht weiter von den Menschen entfernen soll“, sagte Bartsch. „Auch angesichts der Personalausgaben und aus Gerechtigkeitsgründen müssen wir Bundestagsabgeordnete unser Privileg ablegen und in die gesetzliche Rente einzahlen.“

Der Bundesrechnungshof weist darauf hin, dass die Personalausgaben mehr als zwei Drittel der Gesamtkosten des Bundestags ausmachen. Die weitere Entwicklung sei im wesentlichen geprägt durch dessen Größe. Eine Wahlrechtsreform sei vorerst gescheitert. Das gegenwärtige Wahlrecht könne dazu führen, dass sich die Größe des Bundestags weiter von seiner Mindestgröße von 598 Abgeordneten entfernt, schreibt der Bundesrechnungshof.

(cbo/dpa)
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