Urteil Bundestag muss Auskunft über Geldverwendung geben

Berlin · Der Bundestag muss den Medien nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin Auskunft darüber geben, wie Abgeordnete das Geld aus ihrer Sachleistungspauschale verwenden. Die 27. Kammer erließ am Donnerstag auf Antrag eines Journalisten eine entsprechende einstweilige Anordnung (Az.: VG 27 L 185.13).

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Foto: dpa, Tobias Kleinschmidt

Bundestagsabgeordneten stehen neben ihren Diäten pro Kalenderjahr pauschal 12.000 Euro zu. In dieser Größenordnung können sie Büro- und Fahrkosten und andere Aufwendungen, die sich aus ihrem Mandat in Berlin ergeben, mit der Bundestagsverwaltung abrechnen.

Ein Journalist wollte nun wissen, welche Parlamentarier mit diesem Geld in diesem Jahr mehr als fünf Tablet-Computer beziehungsweise ein Smartphone erworben haben. Die Bundestagsverwaltung lehnte eine Auskunft ab. Ihr Argument: Das freie Mandat jedes Abgeordneten schließe eine Kontrolle der geltend gemachten Kosten aus.

Das sehen die Berliner Verwaltungsrichter anders. Gerade weil eine Kontrolle der zweckgebundenen Sachmittel wegen des Grundsatzes des freien Mandats nicht durch staatliche Stellen erfolgen dürfe, könne sie nur durch die Öffentlichkeit, informiert von der Presse, erfolgen, hieß es in einer Mitteilung des Gerichtes. Dies sei im Hinblick auf Vorwürfe, manche Abgeordnete würden Sachmittel missbrauchen, für das Funktionieren der Demokratie unerlässlich.

Die einstweilige Anordnung ist noch nicht rechtskräftig. Der Bundestag kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

(dpa)
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