Bundestag Koalition einigt sich auf Neuregelung der Betriebsrente

Berlin · Nach längeren Kontroversen hat sich die große Koalition auf die Reform der Betriebsrente geeinigt – einer Verabschiedung steht nichts mehr im Wege. Der Bundestag soll das Gesetz am Donnerstag nächster Woche billigen.

 Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Peter Weiß (Archivbild).

Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Peter Weiß (Archivbild).

Foto: dpa, ped vge

Nach längeren Kontroversen hat sich die große Koalition auf die Reform der Betriebsrente geeinigt — einer Verabschiedung steht nichts mehr im Wege. Der Bundestag soll das Gesetz am Donnerstag nächster Woche billigen.

"Die Änderungsanträge bringen etliche Verbesserungen gegenüber dem Regierungsentwurf", sagte CDU-Rentenexperte Peter Weiß am Mittwoch zu Reuters. Das von der Versicherungswirtschaft kritisierte Garantieverbot bleibe bestehen, sagte eine mit den Vereinbarungen vertraute Person. Durch dieses Verbot, eine Mindestrente zu garantieren, müssen Unternehmen in ihren Bilanzen keine Vorsorge treffen.

Das soll ihnen erleichtern, der Belegschaft Betriebsrenten anzubieten. Das geplante Sozialpartnermodell zur Stärkung der Betriebsrenten im Rahmen von Tarifverträgen soll nach Angaben aus der Koalition zudem stärker für nicht-tarifgebundene Betriebe geöffnet werden. Einzelheiten wollen die Fachpolitiker am Montag vorstellen.

Auf die Grundzüge der Reform hatten sich Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bereits im September 2016 verständigt. Ziel der Reform ist es, betriebliche Zusatzrenten durch einen Zuschuss für Geringverdiener und eine Ausweitung der Steuervorteile attraktiver zu machen.

Neu ist dabei, dass Arbeitnehmer keine Garantie mehr erhalten, wie hoch die Betriebsrente am Ende mindestens ausfällt. Damit werden Arbeitgeber von Haftungsrisiken entlastet, was ihre Bereitschaft erhöhen soll, Betriebsrenten einzuführen. Voraussetzung ist, dass sich Gewerkschaften und Arbeitgeber als Tarifpartner auf ein entsprechendes Modell verständigen.

Die CSU hatte sich zunächst für eine Lockerung dieses Garantieverbots eingesetzt, das von der Versicherungswirtschaft als Hemmnis für ihr Geschäft kritisiert worden war. Davon sei die CSU zuletzt abgerückt, hieß es aus der Koalition.

Auch der einflussreiche Arbeitgeberverband Gesamtmetall plädierte für das Garantieverbot. Hauptgeschäftsführer Oliver Zander begrüßte daher die Einigung. Für die freiwillige soziale Leistung müssten die Firmen in den Bilanzen keine Rücklagen mehr bilden, sagte Zander: "Das wird mehr Unternehmen dazu bewegen, ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten."

Arbeitgeber erhalten nach den bisherigen Plänen zudem einen Zuschuss von bis zu 30 Prozent aus der Steuerkasse, wenn sie für Geringverdiener bis zu einem Monatseinkommen von 2000 Euro einen Betrag von 240 bis 480 Euro zusätzlich in eine Betriebsrente einzahlen. Der Förderbetrag läge damit zwischen 72 und 144 Euro. Für Geringverdiener wird eine Betriebsrente zudem dadurch attraktiver, dass ein Teil davon nicht mehr mit der Grundsicherung im Alter verrechnet wird.

(isw/REU/AFP)
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