Präimplantationsdiagnostik Bundestag entscheidet über Embryonen-Tests

Berlin (RP). Selten geschieht es, dass im Bundestag Abgeordnete von Union und Linker einer Meinung sind. Beim Thema Präimplantationsdiagnostik (PID) haben sich solch ungewöhnliche Allianzen gebildet. Die Positionen verlaufen quer durch alle Parteien in der ethischen Frage, ob Embryonen bei einer künstlichen Befruchtung vor dem Einsetzen in den Mutterleib auf Erbschäden untersucht werden dürfen.

Was es mit der PID auf sich hat
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Foto: dapd

Die Parlamentarier müssen heute zwischen drei Gesetzentwürfen entscheiden - das dürfen sie in dieser Frage ohne Fraktionszwang, frei nach ihrem Gewissen. Eine politische Entscheidung über die PID ist notwendig, seitdem der Bundesgerichtshof vor einem Jahr geurteilt hatte, dass Gentests an außerhalb des Mutterleibs gezeugten Embryonen in bestimmten Fällen nicht strafbar sind.

Bislang galt als allgemeine Rechtsauffassung, dass die PID durch das Embryonenschutzgesetz verboten ist. Drei Gesetzentwürfe stehen zur Abstimmung. Für ein gänzliches Verbot der PID setzt sich eine Gruppe von Abgeordneten um Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne), den rheinischen Abgeordneten Günter Krings (CDU) und die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ein. Sie wollen Gentests an Embryonen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren belegen. Krings hat in einem Brief gemeinsam mit dem CSU-Abgeordneten Johannes Singhammer in der Unionsfraktion für seine Position geworben: "Embryonen sind keine Gegenstände, mit denen nach Belieben verfahren werden kann."

Für eine Zulassung der PID in sehr engen Grenzen tritt eine Gruppe von Abgeordneten um den Sozialdemokraten René Röspel, die Grüne Priska Hinz und Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) ein. Nach dem Entwurf soll die PID für Paare gestattet sein, deren Erbgut belastet ist und bei denen eine Schwangerschaft höchstwahrscheinlich mit einer Fehl- oder mit einer Totgeburt endet.

Für eine Zulassung der Embryonen-Tests in weiterem Rahmen spricht sich eine Reihe von Abgeordneten um die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium Ulrike Flach (FDP), die SPD-Gesundheitsexpertin Carola Reimann und Petra Sitte (Linke) aus. Eine PID soll für Paare möglich sein, deren Kinder "eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit" haben oder bei denen ein Gendefekt dazu führen könnte, dass die Schwangerschaft mit einer Fehl- oder einer Totgeburt endet. Auch auf Krankheiten, die sich erst im Laufe des Lebens entwickeln, wie beispielsweise Brustkrebs, sollen die Embryonen getestet werden dürfen.

Noch 181 Abgeordnete unentschieden

Der Ausgang der Abstimmung heute im Bundestag ist offen. Die meisten Unterzeichner mit 215 Stimmen hat bislang der Antrag, der eine PID in weiteren Grenzen zulässt. Für das Verbot haben bislang 192 Abgeordnete unterschrieben. Der Kompromiss-Antrag, der die Möglichkeit zur PID in engen Grenzen vorsieht, trägt nur 32 Unterschriften. 181 Abgeordnete gilt es in der Debatte im Bundestag heute ab 9 Uhr also noch für den einen oder anderen Antrag zu gewinnen.

Die Entscheidung soll per Stimmzettel-Verfahren fallen. Das heißt, alle Abgeordneten entscheiden sich schriftlich für einen Antrag. Im nächsten Gang fällt der Antrag mit den wenigsten Stimmen weg. Dies wird wahrscheinlich der Kompromiss-Antrag sein. Sollte bei der zweiten Abstimmung kein Antrag die Mehrheit der Stimmen erhalten, dann tritt auch kein Gesetz zur PID in Kraft. In diesem Fall wäre die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Grundlage für die weitere Praxis der Präimplantationsdiagnostik in Deutschland. Dies käme den Anhängern einer Zulassung der PID in weiteren Grenzen entgegen.

(RP)
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