Nur wenig Entlastung für die Bürger Bundestag billigt höheren Steuer-Grundfreibetrag

Berlin · Die steuerliche Mini-Entlastung der Verbraucher rückt näher. Der Bundestag billigte am Donnerstag die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf 8130 Euro in diesem Jahr und auf 8354 Euro von 2014 an.

Steuerrecht – Das ändert sich in 2013
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Foto: Jens Schierenbeck, gms

In den Geldbeuteln der Bürger wird sich dies kaum bemerkbar machen. Nach Berechnungen des Berliner Steuerrechtsexperten Frank Hechtner werden die Steuerzahler 2013 um höchstens zwei Euro im Monat entlastet, 2014 maximal um weitere 3,60 Euro.

Eine größere Entlastung bei der Einkommensteuer war am Widerstand von SPD- und Grünen geführten Ländern gescheitert. Bund und Länder einigten sich daher nur auf einen höheren Grundfreibetrag, was verfassungsrechtlich Gründen aber ohnehin fällig wäre. Das schwarz-gelbe Steuerpaket zum Abbau der "kalten Progression" und "heimlicher Steuererhöhungen" hatte ursprünglich ein Entlastungsvolumen von sechs Milliarden Euro. Zustimmen muss dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses nun noch der Bundesrat.

Stillstand wegen des Bund-Länder-Streits gibt es vorerst auch bei weiteren steuerlichen Änderungen. Mit den Stimmen von Union und FDP lehnte der Bundestag das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2013 ab. Hier waren sich Schwarz-Gelb und Rot-Grün eigentlich weitgehend einig. Gescheitert ist es wegen des Streits um die steuerliche Gleichstellung von Homo-Paaren mit Eheleuten.

Nun droht beim Jahressteuergesetz eine längere Hängepartie. Nach Koalitionsangaben kann nur noch der Bundestag ein weiteres Vermittlungsverfahren beantragen, was aber als unwahrscheinlich gilt. Einzelne Vorhaben wie die Steuerförderung für Elektroautos bei Dienstwagen werden nun voraussichtlich per Extragesetz geregelt.

Zu den Akten gelegt wurde das umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz. Auch hier lehnte Schwarz-Gelb das Vermittlungsergebnis von Mitte Dezember ab. SPD und Grüne hatten neue Verhandlungen gefordert. Es wird erwartet, dass der Bundesrat das Gesetz erneut ablehnt. Damit wäre das Abkommen endgültig gescheitert. Angenommen wurden dagegen die Pläne zur Vereinfachung des Unternehmens- und Reisekostenrechts.

(dpa/felt)
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