Tierschutzrecht Bundestag beschließt Schlachtverbot für hochträchtige Tiere

Berlin · Das Schlachten hochträchtiger Tiere ist künftig verboten. Die Abgeordneten des Bundestags nahmen am Donnerstag einen Gesetzentwurf von Union und SPD an, der ein Schlachtverbot für Säugetiere "im letzten Drittel der Trächtigkeit" vorsieht. Die Ungeborenen ersticken bei der Schlachtung durch Sauerstoffmangel.

In dieser Zeit empfänden die Ungeborenen "bis zu ihrem Tod Schmerzen und Leiden", was dem Tierschutzrecht widerspreche, heißt es im Gesetzestext.

Nach dem neuen Gesetz ist das Schlachten des Muttertieres nun erst nach der Geburt erlaubt. Von dem Verbot ausgenommen sind Schafe und Ziegen. Die Haltung der Tiere und die Paarung seien "grundlegend anders" als bei Rindern und Schweinen, hieß es. Daher sei es auch schwieriger festzustellen, in welchem Stadium der Trächtigkeit sich die Tiere befinden. Erlaubt ist auch das Schlachten nach tierseuchenrechtlichen Bestimmungen und im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation.

Die Grünen kritisierten den Gesetzentwurf, ein von ihnen eingebrachter Entschließungsantrag scheiterte jedoch. Die Pläne seien ein "erster, allerdings längst überfälliger Schritt, um das Leid der ungeborenen Jungtiere bei der Schlachtung zu mindern", hieß es in dem Antrag. Allerdings seien Nachbesserungen nötig. So müssten die Ausnahmeregelungen in der Form gestrichen werden, da die Schlachtung in diesen Fällen nicht die geeignete Methode sei, um den Tieren Schmerzen und Leid zu ersparen.

Außerdem müssten die Möglichkeiten zur Trächtigkeitsbestimmung bei Ziegen und Schafen verbessert werden, forderten die Grünen. Der Gesetzentwurf der Koalition sieht vor, zu einem späteren Zeitpunkt über die Aufnahme dieser Tiere in die Regelungen zu entscheiden.

(isw/AFP)
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