„Meilenstein“ für Verbraucher Bundestag beschließt Musterfeststellungsklage

Berlin · Mit Musterfeststellungsklagen sollen Betroffene, vertreten durch Verbände, gemeinsam gegen Unternehmen vorgehen können. Die Fraktionen von Union und SPD stimmten geschlossen für das Gesetz, die Oppositionsfraktionen hingegen geschlossen dagegen.

 Der Bundestag diskutierte die Gesetzesinitiative zur Musterfeststellungsklage.

Der Bundestag diskutierte die Gesetzesinitiative zur Musterfeststellungsklage.

Foto: dpa/Jens Büttner

Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Einführung einer Musterfeststellungsklage beschlossen. Das Gesetz soll am 1. November in Kraft treten, damit mögliche Ansprüche geschädigter VW-Kunden nicht verjähren.

Bei der Klage handelt es sich um ein vorgeschaltetes Verfahren - es wird "festgestellt", welche Ansprüche es gibt. Anschließend müssen diese von den Verbrauchern individuell durchgesetzt werden.

Vertreter der Regierungskoalition nannten die Musterklage einen "Meilenstein", das für viele Millionen Verbraucher die Rechtsdurchsetzung verbessere. Die Opposition sprach von einer "Mogelpackung" und kritisierte zahlreiche Fehler und Mängel. Zudem sei das Gesetz in zu großer Eile "durchgepeitscht" worden.

(vek/AFP)
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