Teures Wohnen Ministerin Barley will Maklergebühren reformieren

Berlin · Um mehr Menschen den Erwerb einer Immobilie auch in den angespannten Märkten der Großstädte zu ermöglichen, prüft die Justizministerin Änderungen bei den Maklergebühren. So könnte auch beim Kauf künftig das Bestellerprinzip gelten, das es bislang nur im Mietmarkt gibt. Die SPD-Fraktion stimmt dem zu, die Union ist skeptisch.

 Sanierte Altbauwohnungen sind in Großstädten, wie hier in Hamburg, besonders begehrt und teuer.

Sanierte Altbauwohnungen sind in Großstädten, wie hier in Hamburg, besonders begehrt und teuer.

Foto: dpa/Axel Heimken

Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchte, muss teils sehr hohe Nebenkosten für Notar, Makler und die Grunderwerbssteuer zahlen. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) denkt über Reformen nach, wie sich diese Kosten senken lassen. „Wir prüfen aktuell, ob sich das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe übertragen lässt“, sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) der Deutschen Presse-Agentur.

Damit könnte künftig auf dem Kaufmarkt gelten, was bei Mietimmobilien bereits umgesetzt ist: Wer den Makler bestellt, muss ihn auch zahlen. Die Courtage ist gesetzlich nicht festgelegt. Doch häufig werden sogenannte ortsübliche Maklergebühren verlangt, die zwischen 7,14 bis 5,95 Prozent des Kaufpreises schwanken. In Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Brandenburg ist es zudem gängige Praxis, dass der Käufer die Provision komplett zahlt, in den anderen Bundesländern wird sie meist von Käufer und Verkäufer geteilt. 

Verbraucherorganisationen und Interessenvertreter der Hausbesitzer begrüßten den Vorstoß gleichermaßen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält das Bestellerprinzip für wirksam, auch wenn ein Verkäufer die Maklerkosten einfach auf den Kaufpreis aufschlagen könnte. Dann würde es aber immerhin in die kreditfähige Summe einfließen und würde nicht wie bisher direkt vom Eigenkapital abgezogen, was teils negative Folgen für die Kreditbedingungen hat. Beispiel Berlin: Wer in der Hauptstadt etwa eine Immobilie für knapp 600.000 Euro erwerben möchte, zahlt allein für Makler, Notar, Grundbucheintra und Grunderwerbssteuer knapp 90.000 Euro sogenannte Kaufnebenkosten. Diese müssen direkt bezahlt werden, schmälern also das Eigenkapital. Der Verband Haus und Grund unterstützt das politische Vorhaben, die Eigentümerquote von derzeit knapp 50 Prozent erhöhen zu wollen. Dazu setzt die Lobbygruppe jedoch auf eine Absenkung der Grunderwerbssteuer auf Null und pocht darauf, die Preisabsprachen der Makler kartellrechtlich prüfen zu lassen.

 Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will Immobilien für mehr Menschen erschwinglich machen. Doch ihre Ansätze sind umstritten.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will Immobilien für mehr Menschen erschwinglich machen. Doch ihre Ansätze sind umstritten.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Barley kündigte außerdem an, Strafen gegen rücksichtslose Investoren einzuführen. „Diejenigen, die eine Modernisierung eines Hauses dazu benutzen, um Mieter zu drangsalieren und herauszudrängen, denen werden wir das Handwerk legen", sagte die Ministerin dem ZDF. Dazu sollen Geldbußen von bis zu 100.000 Euro möglich werden. Kritik kam umgehend, etwa aus der Union. Jan-Marco Luczak (CDU), stellvertretender rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, sagte: „Der Ansatz, Immobilienkäufer bei den Kaufnebenkosten zu entlasten, ist richtig.“ Bevor man aber als Gesetzgeber zwingend das Bestellerprinzip vorgebe, müsse man sich genau ansehen, ob dieses das richtige Instrument sei.

Die Grünen wollen nun einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. "Wer den Makler bestellt, muss zahlen“, sagte Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt. Ministerin Barley habe sich schon bei der Mietpreisbremse von der Union über den Tisch ziehen lassen. „Das darf beim Bestellerprinzip nicht wieder passieren“, sagte Göring-Eckardt. Sie kündigte an, einen Gesetzentwurf zum Bestellerprinzip in den Bundestag einzubringen und forderte Union und SPD auf, diesem zuzustimmen. Für den Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, kann davon keine Rede sein. Das Vorhaben an sich unterstützen die SPD-Abgeordneten jedoch, so dass es zu einem Konflikt mit der Union kommen könnte. „Wir wollen insbesondere der Abzockerei durch Makler beim Wohnungskauf einen Riegel vorschieben und unterstützen deshalb unsere Justizministerin bei der Übertragung des Bestellerprinzips auch auf Wohnungskäufe“, sagte Schneider.

(jd/mar)
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