Nach Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses Bundesregierung bestreitet Phänomen „Klimaflüchtlinge“

Berlin/Genf · Die Bundesregierung möchte keine „Klimaflüchtlinge“ aufnehmen. Es sei nicht klar, ob Menschen tatsächlich allein aufgrund von Folgen des Klimawandels gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen.

 Ein Junge sitzt am Sandstrand auf der Fidschi-Insel Kiribati neben Abfällen. Ein Mann hatte vor dem UN-Menschenrechtsausschuss erklärt, er habe diese Insel aufgrund des Klimawandels verlassen müssen.

Ein Junge sitzt am Sandstrand auf der Fidschi-Insel Kiribati neben Abfällen. Ein Mann hatte vor dem UN-Menschenrechtsausschuss erklärt, er habe diese Insel aufgrund des Klimawandels verlassen müssen.

Foto: dpa/Christiane Oelrich

Wer wegen der Folgen des Klimawandels seine Heimat verlässt, kann nach Auffassung der Bundesregierung in Deutschland weder Asyl noch Flüchtlingsschutz einfordern. Zwischen Klimawandel, Migration und Flucht bestehe zwar ein Zusammenhang, dieser sei aber bislang nur unzureichend untersucht, teilte ein Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch auf Anfrage mit. „Die meisten Studien deuten darauf hin, dass Umweltveränderungen Auslöser, aber nicht alleinige Ursache von Migrationsentscheidungen sind“, fügte er hinzu.

Ein UN-Menschenrechtsausschuss hatte diese Woche festgestellt, Klimaflüchtlingen dürfe das Recht auf Asyl nicht verweigert werden, wenn ihr Leben in Gefahr sei. Das UN-Menschenrechtsbüro bezeichnete die Entscheidung am Dienstag als „historisch“. Die konkrete Beschwerde eines Mannes aus dem pazifischen Inselstaat Kiribati gegen die Ausweisung seiner Familie aus Neuseeland lehnte der Ausschuss zwar ab. Er stellte jedoch fest, Klimafragen könnten grundsätzlich in Asylverfahren eine Rolle spielen.

Das deutsche Asylrecht und die Genfer Flüchtlingskonvention beziehen sich beide auf Gefahren, die von anderen Menschen ausgehen. Sollte das Heimatland eines abgelehnten Asylantragstellers allerdings tatsächlich insgesamt unbewohnbar geworden sein, käme im konkreten Fall ein Abschiebungsverbot in Betracht. Im Aufenthaltsrecht heißt es, von einer Abschiebung sei abzusehen, wenn im Herkunftsland „eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht“.

Von der Entscheidung des UN-Ausschusses alarmiert zeigte sich die AfD. Nach diesem Beschluss sei es „dringender denn je geboten, einen absolut sicheren Grenzschutz um Europa zu installieren“, sagte die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel.

(c-st/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort