Neuregelung für Einwanderer Bundesregierung schränkt Sozialhilfe für EU-Ausländer ein

Berlin · Wer aus einem anderen EU-Land nach Deutschland zieht und keine Arbeit annimmt, soll künftig erst nach fünf Jahren Sozialhilfe bekommen.

 Einwanderern aus dem EU-Ausland soll der Zugang zur Sozialhilfe erschwert werden.

Einwanderern aus dem EU-Ausland soll der Zugang zur Sozialhilfe erschwert werden.

Foto: dpa

Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), der EU-Ausländer, die in Deutschland nicht arbeiten oder nie gearbeitet haben, weitgehend von Sozialhilfeleistungen ausschließt. Bisher steht den Zuwanderern ohne Arbeit nach einem halben Jahr Aufenthalt in Deutschland Sozialhilfe zu. Dafür müssen die Kommunen und Landkreise aufkommen.

Städte und Gemeinden drängten daher auf eine gesetzliche Neuregelung. Nahles hatte den Gesetzentwurf im April vorgelegt. Nach monatelangen Verhandlungen mit dem Innenministerium erhielt sie aber erst beim Treffen der Koalitionsspitzen in der vergangenen Woche grünes Licht.

Mit der gesetzlichen Neuregelung reagiert die Bundesregierung auf Urteile des Bundessozialgerichts. Die obersten Sozialrichter hatten entschieden, dass EU-Bürger keine Hartz-IV-Leistungen beanspruchen können, wenn sie allein zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, dann aber keine Arbeit finden. Es stehe ihnen nach sechs Monaten aber Sozialhilfe zu. Nun sollen sie nur noch eine Nothilfe für maximal vier Wochen erhalten.

(bur/epd)
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