Geistliche aus dem Ausland Bundesregierung beschließt Deutsch-Pflicht für Imame

Berlin · Geistliche aus dem Ausland, die in Deutschland tätig sein wollen, müssen ausreichende Deutschkenntnisse haben. Das Bundeskabinett hat eine Änderung der Aufenthalts- und Beschäftigungsverordnung beschlossen.

 Ein Imam betet in einer Hamburger Moschee. (Symbolfoto)

Ein Imam betet in einer Hamburger Moschee. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Axel Heimken

Das teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums mit. Für eine Übergangszeit sollen demnach einfache Deutschkenntnisse für den Aufenthalt in Deutschland genügen.

Nach einem Bericht des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (RND), das unter Berufung auf die Vorlage für das Kabinett zuerst über den Entwurf berichtete, sollen bessere Sprachkenntnisse, die im Wesentlichen eine Verständigung im Alltag verlangen, innerhalb von weniger als einem Jahr nachgewiesen werden. Die Deutsch-Pflicht für Imame geht nach Worten des Sprechers auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurück.

Begründet wird die Maßnahme integrationspolitisch. „Aus religiösen Gründen Beschäftigte übernehmen in ihren Gemeinden oft eine prägende Rolle“, heißt es laut RND in dem Entwurf. Sie hätten eine Vorbild- und Beraterfunktion", die für ein friedliches Zusammenleben wichtig sei.

Viele Imame in deutschen Moscheegemeinden stammen aus dem Ausland. Nach einer von der Konrad-Adenauer-Stiftung vorgelegten Studie sind es 80 bis 90 Prozent. Der größte deutsche Moschee-Verband Ditib beschäftigt beispielsweise vorwiegend Imame aus der Türkei. Auch viele christliche Gemeinden – Auslandsgemeinden oder die katholische Kirche – beschäftigen Geistliche aus dem Ausland. Der Änderung muss der Bundesrat noch zustimmen, der Bundestag allerdings nicht.

(cka/epd)
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