Arbeitnehmerpauschbetrag und Pendlerpauschale Kabinett beschließt Steuerentlastungen wegen hoher Energiepreise

Berlin · Unter anderem wird der Arbeitnehmerpauschbetrag bei den Werbungskosten rückwirkend zum Jahresanfang um 200 auf 1200 Euro erhöht. Fernpendler können ab dem 21. Kilometer rückwirkend 38 Cent pro Kilometer steuerlich geltend machen.

 Bundesfinanzminister Christian Lindner.

Bundesfinanzminister Christian Lindner.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Die Bundesregierung hat erste steuerliche Entlastungen als Reaktion auf die sprunghaft gestiegenen Energiepreise auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch den Entwurf für das Steuerentlastungsgesetz 2022, wie Bundesfinanzminister Christian Lindner per Twitter mitteilte.

Dabei dreht der FDP-Politiker an drei Stellschrauben. Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei den Werbungskosten wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 200 auf 1200 Euro erhöht. Dies gilt auch für die Erhöhung des Grundfreibetrages bei der Einkommensteuer um 363 auf 10.347 Euro. Fernpendler können zudem ab dem 21. Kilometer rückwirkend zum Jahresanfang 38 Cent pro Entfernungskilometer bei der Steuer geltend machen. „Für mich klar: Weitere Maßnahmen müssen folgen", kündigte der Finanzminister zudem an.

Laut Kabinettsvorlage führen die Maßnahmen dieses Jahr zusammen zu Steuermindereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen von rund 4,5 Milliarden Euro. Bund und Länder tragen dabei die größten Teile. Auch in den Jahren bis 2026 werden die Mindereinnahmen bei jeweils über vier Milliarden Euro liegen.

(cwe/Reuters)
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