Abschiebungen und Sprachkurse Bundesregierung billigt Gesetze zur Rückkehr sowie Integration von Flüchtlingen

Berlin · Die Bundesregierung hat am Mittwoch Gesetze zur schnelleren Abschiebungen ausreisepflichtiger Ausländer beschlossen, aber auch zur besseren Integration der in Deutschland lebenden Flüchtlinge.

 Eine Flüchtlingsfamilie kommt in einer Erstaufnahmeeinrichtung an (Symbolfoto).

Eine Flüchtlingsfamilie kommt in einer Erstaufnahmeeinrichtung an (Symbolfoto).

Foto: dpa/Bernd Thissen

Auch das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz" von Bundesinnenminister Horst Seehofer wurde vom Kabinett gebilligt. Es sieht vor, die Möglichkeiten der so genannten Sicherungshaft auszuweiten und eine "Mitwirkungshaft" einzuführen.

Wegen eines Mangels an Plätzen für die Abschiebehaft sollen Abschiebekandidaten auch in regulären Strafanstalten untergebracht werden können - dieser Punkt stößt bei Flüchtlingshelfern und der Opposition auf besonders scharfe Kritik.

Für Flüchtlinge, die ihre Identität verschleiern, soll dem Gesetzentwurf zufolge der neue Status einer "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität" eingeführt werden. Wer nicht alles Zumutbare unternimmt, um einen Pass zu bekommen, kann ein Arbeitsverbot erhalten oder mit einer Wohnsitzauflage belegt werden. Auch die Verhängung von Bußgeldern ist möglich.

Eine ebenfalls vom Kabinett gebilligte Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes sieht eine Erhöhung der Sätze für den persönlichen Bedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende von derzeit 135 auf 150 Euro vor.

Einem weiteren Gesetz zufolge sollen Flüchtlinge, denen der Aufenthalt in Deutschland gestattet ist, nach neun Monaten Aufenthalt in Deutschland an einem Integrationskurs oder einem berufsbezogenen Sprachkurs teilnehmen können, wenn sie bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sind.

Bisher können daran nur "Gestattete" mit guter Bleibeperspektive teilnehmen. Das betrifft die Herkunftsländer Syrien, Eritrea, Somalia, Iran und Irak. Für Geduldete, die bisher ebenfalls bis auf eine kleine Gruppe keinen Zugang zur Sprachförderung hatten, werden nach sechs Monaten in der Duldung die berufsbezogenen Deutschkurse geöffnet.

(mro/dpa)
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