Nato-Luftschlag von Kundus Bundesregierung entschädigt Opfer-Familien

Berlin (RPO). Die Bundesregierung will die Angehörigen der Opfer des umstrittenen Nato-Luftschlags im afghanischen Kundus von Anfang September entschädigen. Dies bestätigte jetzt ein Sprecher des Verteidigungsministeriums in Berlin.

Afghanistan: Das Protokoll des Luftangriffs
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Foto: AP

Der Sprecher erläuterte, das Ministerium werde mit dem Opfer-Anwalt Karim Popal in Verhandlungen eintreten. Dabei werde im Dialog mit Popal nach einem Weg gesucht, wie zügig eine Einigung im Sinne der Opfer erreicht werden könne. 78 Opfer-Familien lassen sich in Deutschland von dem deutsch-afghanischen Anwalt Popal vertreten.

Popal fordert finanzielle Entschädigung für die Angehörigen des von der Bundeswehr angeordneten Luftangriffs auf zwei Tanklaster. Dabei waren Anfang September bis zu 142 Menschen getötet worden, darunter viele Zivilisten. Popal geht von insgesamt 179 zivilen Opfern aus: 137 Tote, 20 Verletzte und 22 Verschollene. Nach seiner Darstellung seien 91 Frauen zu Witwen und 163 Kinder zu Waisen geworden. Fünf weitere Tote werden demnach den radikal-islamischen Taliban zugerechnet, denen laut Verteidigungsministerium der Luftangriff gelten sollte.

Dem Sprecher zufolge muss die Zahl der Opfer geklärt werden. Dabei werde das Ministerium nicht versuchen, "möglichst wenig zivile Opfer herauszuhandeln". Die Entschädigungshöhe ließ er hoffen. Der Sprecher verwies lediglich auf eine Maßgabe der afghanischen Regierung, die in anderen Fällen 2000 US-Dollar für getötete und 1000 US-Dollar für verletzte Angehörige geleistet habe. Neben diesen Fragen müsse noch geklärt werden, ob es neben den von Popal vertretenen Opfern noch weitere gibt, die Anspruch auf Entschädigung haben könnten.

Popal betätigte dem Kölner "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstagausgabe), dass das Ministerium per Fax angekündigt habe, ohne Schuldanerkenntnis "unbürokratisch und schnell" helfen zu wollen. Er sei aufgefordert worden, sich "mit eigenen Vorschlägen" an diesem Prozess zu beteiligen. Der Anwalt erklärte, er finde es "positiv, dass reagiert wurde". Das Schreiben ist laut Zeitung unterzeichnet von Regierungsdirektor Christian Raap, im Verteidigungsministerium zuständig für Fragen des Haftungsrechts.

(DDP/csi)
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