Bei Gesetzen nicht auf Nachhaltigkeit geachtet Bundesrechnungshof rügt Ex-Gesundheitsminister Spahn

Exklusiv | Berlin · Der Bundesrechnungshof wirft Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in einem Bericht für den Bundestags- Haushaltsausschuss vor, bei wichtigen Gesetzen nicht auf eine nachhaltige Finanzierung und Generationengerechtigkeit geachtet zu haben. Mit anderen Worten: Spahn habe zu leichtfertig milliardenschwerde Mehrausgaben in der Krankenversicherung ausgelöst.

 Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Der Bericht sei eine „Ohrfeige“ für den CDU-Politiker, sagte Karsten Klein (FDP), Mitglied des Haushaltsausschusses. „Der Bericht des Bundesrechnungshofes muss sich für Jens Spahn wie eine Ohrfeige anfühlen“, sagte Klein. „Spahn hatte als Bundesgesundheitsminister nur die Entlastung der gegenwärtigen Beitragszahler im Blick, vor zukünftigen Belastungen hat er die Augen verschlossen. Eine Politik der Generationengerechtigkeit sieht anders aus.“

Konkret geht es in dem Bericht um zwei Gesetze Spahns aus den Jahren 2018 und 2019. Im    Versichertenentlastungsgesetz von 2018 ging es vor allem um eine Abschmelzung der Reserven der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz von 2019 sollten betriebliche Kleinrentner entlastet werden. Die beiden Gesetze haben nach den Angaben in den Gesetzesfolgenabschätzungen jährliche Mindereinnahmen der Krankenkassen von drei bis 3,5 Milliarden Euro zur Folge. Zudem entstünden den öffentlichen Arbeitgebern und Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung jährliche Mehrbelastungen von 2,1 Milliarden Euro. Insgesamt hätten beide Gesetze also negative finanzielle Auswirkungen von bis zu 5,6 Milliarden Euro im Jahr. 

„Bei den untersuchten Gesetzesvorhaben hat das BMG das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung nur unzureichend berücksichtigt. Trotz der hohen gesellschaftlichen und finanzpolitischen Bedeutung der gesetzlichen Krankenkassen sind die Vorgaben der Nachhaltigkeitsstrategie nicht Ziel und Maßstab der GKV-Gesetzesvorhaben gewesen. Das BMG hat die Nachhaltigkeit seiner Vorhaben nicht hinreichend geprüft und sich in seinen Gesetzesfolgenabschätzungen nur auf das Aufzeigen oberflächlicher Bezüge beschränkt“, resümieren die Prüfer. 

Kritisiert wird vor allem, dass das Ministerium unter Spahn beim Erstellen der Gesetzentwürfe die verbindlichen Nachhaltigkeitsprüfungen unterließ und Beteiligungsfristen für die Länder so stark verkürzte, „dass diese nicht in der Lage waren, fundiert Stellung zu nehmen“. In seinen Gesetzesfolgeabschätzungen sei das Ministerium nicht „auf die mit dem demografischen Wandel verbundenen Fragestellungen“ eingegangen. Vorrangiges Ziel sei es offenbar gewesen, gegenwärtige Beitragszahler und Betriebsrentner zu entlasten, „ohne die dabei zugleich verursachten zukünftigen Belastungen des GKV-Systems aufzuzeigen“.

Beim Betriebsrentengesetz moniert der Rechnungshof, dass von Entlastungen überdurchschnittlich gut versorgte Betriebsrentner profitierten, dafür aber auch geringverdienende Beitragszahler aufkommen müssten. „Inwieweit damit Armut bekämpft und der soziale Zusammenhalt gestärkt werden können, ließ das BMG offen“, so die Prüfer.

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