Bericht vorgelegt Bundesrechnungshof kritisiert illegale Geldverwendung durch Fraktionen

Die Grenze zur Parteienfinanzierung wird oftmals überschritten. Der Gesetzgeber soll daher klarstellen, wofür genau die Bundestagsfraktionen das Geld ausgeben dürfen, das sie jedes Jahr zur Finanzierung ihrer Arbeit im Parlament erhalten. 2020 überwies der Finanzminister 120 Millionen Euro an die sechs Fraktionen.

 Rechnungshofpräsident Kay Scheller

Rechnungshofpräsident Kay Scheller

Foto: Bundesrechnungshof

Der Bundesrechnungshof hat erhebliche Regelungslücken bei der Verwendung und Kontrolle der jährlichen Finanzmittel für die Bundestagsfraktionen moniert. „Für die Verwendung von Haushaltsmitteln durch die Bundestagsfraktionen gibt es keine klaren und praxistauglichen Regeln und kein wirksames Sanktionsregime. Das ist bedenklich und birgt die Gefahr, dass Fraktionen diese Mittel für Parteiaufgaben oder gar Wahlkampfzwecke einsetzen“, sagte der Präsident des Rechnungshofs Kay Scheller. „Damit würden sie die strengen Vorgaben der staatlichen Parteienfinanzierung verletzen.“