Rot-grünes Gesetz war zunächst gescheitert Bundesrat wollte Zivildienst nicht kürzen

Berlin (rpo). Der Bundesrat wollte den Zivildienst nicht von zehn auf neun Monate verkürzen. Er lehnte das rot-grüne Gesetz zur Verkürzung am Morgen ab. Der Bundestag konnte diesen Einspruch aber mit Kanzlermehrheit zurückweisen - und nutze dies.

Das Gesetz sieht neben der Verkürzung der Dauer des Dienstes auch vor, die Altersgrenze, bis zu der Wehr- und Zivildienstpflichtige regelmäßig herangezogen werden, vom 25. auf das 23. Lebensjahr herabzusetzen. Verheiratete sollen zudem auf Antrag vom Wehr- oder Zivildienst befreit werden. Dies gilt auch für Wehrpflichtige, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder das Sorgerecht für mindestens ein Kind haben.

Gleichermaßen auf Antrag befreit werden sollen Wehrpflichtige, deren Eltern oder Geschwister an den Folgen einer "Wehr- oder Zivildienstbeschädigung" gestorben sind. Die Befreiung ist auch möglich, wenn bereits zwei Geschwister eines Wehrpflichtigen ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, den Grundwehrdienst oder Zivildienst abgeleistet haben.

Ferner sollen künftig auch Wehrpflichtige vom Zivildienst zurückgestellt werden, die nach dem Abitur eine betriebliche Ausbildung aufgenommen haben oder im Beamtenverhältnis ausgebildet werden. Studierende sollen der Neuregelung zufolge ab dem dritten Semester nicht mehr vor ihrem Hochschulabschluss einberufen werden. Auch bei anderen Ausbildungsformen gilt, dass die Betreffenden nicht vor dem Abschluss einberufen werden, sobald sie ein Drittel der Lehrzeit absolviert haben. Vom Wehr- oder Zivildienst befreit wird ferner, wer einen Betrieb leitet oder im elterlichen Betrieb tätig ist.

(afp)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort