Bundestagsberatungen über Jahressteuergesetz Bundesrat will reiche Erben schärfer besteuern

Berlin · Wohlhabende Erben sollen sich künftig nicht mehr so leicht vor der Erbschaftsteuer drücken können. Der Bundesrat sprach sich dafür aus, die Verlagerung von Privatvermögen in steuerlich begünstigtes Betriebsvermögen zu erschweren.

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Foto: Jens Schierenbeck, gms

Damit reagierte er auf die zunehmende Zahl von "Cash GmbHs", die allein zu dem Zweck gegründet werden, die Steuerlast zu mindern. Eine Verlagerung von Finanzmitteln wie Aktien oder Bargeld soll nur noch bis zu einer Grenze von zehn Prozent des Wertes des Unternehmens möglich sein.

Die Forderung der Länder fließt in die Bundestagsberatungen über das Jahressteuergesetz 2013 ein. Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sagte, es könne nicht hingenommen werden, dass das Erbschaftsteuerrecht praktisch dazu einlade, Cash-GmbHs zu gründen.

Das dort eingebrachte Vermögen diene in keiner Weise dem Gemeinwohl und dürfe steuerlich nicht bessergestellt werden. Die Länder sprachen sich außerdem dafür aus, auf Dividenden, die Konzerne aus Beteiligungen an anderen Unternehmen beziehen, wieder Kapitalertragsteuer zu erheben. Bisher sind diese Erträge faktisch steuerfrei.

Künftig soll die Freistellung erst ab einer Beteiligungsquote von zehn Prozent gelten. Mit der Befreiung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen hatte die frühere rot-grüne Bundesregierung den entscheidenden Anstoß zur Entflechtung der "Deutschland AG" gegeben, in der zahlreiche Unternehmer durch wechselseitige Beteiligungen miteinander verbunden waren.

(REU)
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