SPD konnte sich nicht durchsetzen Bundesrat will bei Atomgesetzen nicht mitreden

Berlin (RPO). Der Bundesrat hält mehrheitlich eine Zustimmung der Länderkammer zum umstrittenen Energiekonzept der Bundesregierung für nicht nötig. Die SPD-geführten Länder konnten sich am Freitag in der Länderkammer nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, dass der Bundesrat den Atomgesetznovellen zustimmen muss.

 Bundesrat-Chefin Kraft spricht mit Berlins Regierendem Bürgermeister Wowereit.

Bundesrat-Chefin Kraft spricht mit Berlins Regierendem Bürgermeister Wowereit.

Foto: dapd, dapd

"Die Laufzeitverlängerung in der vorgesehenen Form ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Dies wird durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesratsbeteiligung beim Luftsicherheitsgesetz bestätigt", argumentierte die baden-württembergische Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) am Freitag in Berlin. Einer möglichen Befassung des Karlsruher Gerichts mit dieser Frage sehe sie daher gelassen entgegen.

Mehrere Bundesländer haben bereits eine solche Klage angekündigt, darunter die SPD-geführten Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Berlin und Brandenburg. Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad (SPD) betonte, diese Länder sähen sich "auch im Interesse des Selbstverständnisses" des Bundesrates zu einer Klage genötigt, da die Bundesregierung ein nicht-zustimmungspflichtiges Gesetz vorgelegt habe. "Wir haben mit offenen Karten gespielt", sagte Conrad.

Die Gesetze des Energiekonzepts sehen keine Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrates vor. Zwar kann die Länderkammer Einspruch gegen das Gesetzesbündel erheben, dieser kann mit der sogenannten Kanzlermehrheit im Bundestag allerdings überstimmt werden. Zuvor muss die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anrufen. Die Entscheidung ist für den 26. November geplant.

Conrad machte deutlich, dass die SPD-geführten Länder auch nicht mit dem verkürzten Verfahren im Bundesrat einverstanden seien. In der Länderkammer ist lediglich ein Durchgang vorgesehen, da die Gesetze von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht wurden.

Conrad kritisierte, das Verfahren habe für "Irritationen" gesorgt. Offenbar scheue die schwarz-gelbe Koalition die offene Debatte über das Energiekonzept, das "voller Widersprüche" sei. Die geplante Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken werde nicht nur von der Opposition, sondern auch von weiten Teilen der Bevölkerung abgelehnt.

Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Berlin und Brandenburg hatten die geplante Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke in einem Antrag abgelehnt. Längere Laufzeiten für Atommeiler stellten einen erheblichen Eingriff in den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt zulasten der kommunalen Energiewirtschaft dar, hieß es. Auch verwiesen die antragstellenden Länder auf die nicht gelöste Endlagerproblematik und die ihrer Auffassung nach unzureichende Vorsorge gegen Flugzeugabstürze.

(AP/csr)
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